Jungle World 17. März 1999

Keine faulen Tricks

Die Forderung nach einem Existenzgeld und die "soziale Frage".

Von Christian Brütt

Die Lage war bedrohlich: Auf dem Weltmarkt befand sich Deutschland mit Großbritannien in einem scharfen

Konkurrenzkampf, im Inneren drohte das revolutionäre Potential der neuen Arbeiterklasse. Als sich Mitte des 19. Jahrhunderts Reichskanzler Bismarck mit der "sozialen Frage" befaßte, ging es ihm im wesentlichen um diese beiden Probleme. Und heute?

Tatsächlich geht es auch heute um Sozialintegration - auch wenn niemand ernsthaft eine Revolution fürchten muß - und um Systemintegration - d.h. Anpassung der sozialstaatlichen Eingriffe an die ökonomische Entwicklung. Doch warum wirft selbst die radikale Linke die stets paternalistisch gemeinte "soziale Frage" auf? Und warum in Form einer scheinbar an den Staat gerichteten Existenzgeldforderung? Sind alle Diskussionen über die Sozialstaatsillusion vergessen? Gibt es einen neuen Glauben an den allgemeinwohlspendenden Staat? Ein Blick auf Diskussionen der achtziger Jahre erklärt, woran heutige Existenzgeldforderungen anknüpfen und was mit der "sozialen Frage" gemeint ist.

In einem 1982 veröffentlichten Thesenpapier zu "Sozialrevolte und Antiimperialismus" (1) sah ein Teil der westdeutschen revolutionären Linken eine strategische Chance in der "radikalen Neuformulierung der 'sozialen Frage' von unten". Damit war die Hoffnung auf eine Verbindung zwischen den Revolten des modernen Proletariats und Subproletariats verbunden. Ausgangspunkt war die Feststellung, daß "mit der massenhaften Zunahme der Armut (...) das Recht auf Existenz - jenseits der Arbeit und außerhalb staatlicher Kontrolle - eine neue historische Aktualität" gewinnt.

Während der französische Sozialphilosoph André Gorz das Proletariat als revolutionäre Klasse verabschiedet hatte, wurde in der Diskussion der Linken der Begriff des Proletariats beibehalten und erhielt ein neues Zentrum: Prekarisierte, ZwangsarbeiterInnen, JobberInnen, Erwerbslose, Flüchtlinge u.a. Der soziale Kampf vor der eigenen Haustür galt als Bestandteil antiimperialistischer Politik.

Ebenfalls in den achtziger Jahren stellte Karl-Heinz Roth das "garantierte Einkommen" neben den Kampf gegen Zwangsarbeit als eine übergreifende Forderung, "die die verschiedenen, vom Regime und dem Kapital gegeneinander ausgespielten Segmente von Massenarmut tendenziell im Prozeß einer revolutionären Organisation vereinigen können" (2).

Auch die Erwerbsloseninitiativen verstanden die Forderung nach garantiertem Einkommen bzw. nach Existenzgeld als Aneignungsforderung. Auf dem 1. Bundeskongreß der Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland im Dezember 1982 in Frankfurt wurde die Forderung diskutiert. An verschiedenen Stellen wurde zum einen die strikt antikapitalistische Haltung herausgestellt: "Dem Leben für das Kapital setzen wir das Leben für uns, der Destruktion durch das Kapital die Sabotage, der Arbeit die Identität der Nichtarbeit entgegen."

Zum anderen wurde im Gegensatz zur sozialdemokratischen und zur liberal-konservativen Diskussion der Begriff "Arbeit" selbst hinterfragt. Hintergrund war die Kritik am auf die Lohnarbeit verkürzten Arbeitsbegriff. Der gewerkschaftlichen Forderung nach "Arbeit für Alle" wurde die Parole "Abschaffung der Lohnarbeit" gegenübergestellt. So lautete die Hauptforderung einer Hamburger Erwerbsloseninitiative: "1 500 Mark für alle (mit Inflationsausgleich und keine faulen Tricks) - statt Arbeit für alle".

Allerdings war die Ablehnung der Lohnarbeit nicht eindeutig. Die Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO) vertrat die Auffassung, daß es "unbedingt zu bejahen ist, daß jeder die Möglichkeit zur bezahlten Arbeit erhalten soll". Gleichzeitig grenzte sie sich jedoch von "Recht auf Arbeit"-Forderungen ab, indem sie fragte: "Unter welchen Bedingungen wird gearbeitet, was wird produziert und für welchen Zweck, welche Konsequenzen resultieren daraus und zu wessen Lasten geht unser relativer Reichtum?"

Um die zentrale Frage nach einer Entkopplung von Lohnarbeit und Existenzsicherung rankten sich die Antworten "Recht auf Faulheit", "Recht auf lohnarbeitslose Existenzsicherung" sowie "radikale Arbeitszeitverkürzung", welche auch für die heutige Existenzgelddiskussion wesentliche Koordinaten der Auseinandersetzung bilden.

Damals bereits unbeantwortet und heute immer noch nicht geklärt bleiben vor allem zwei Fragen: Richtet sich die Existenzgeldforderung trotz aller aneignungsbewegten Motive nicht doch an den Staat? Das wäre nichts weiteres als ein Auffrischen wohlbekannter Illusionen über den Sozialstaat. Und: Ist eine Forderung wie die nach einem Existenzgeld geeignet, das versprengte, vielfältiger gewordene Proletariat zu bündeln? Völkische Restrukturierungstendenzen - "Arbeit zuerst für Deutsche" - machen diesen Ansatz zumindestens problematisch. Jedoch bietet der Dualismus "soziale Frage" versus "faschistoider Mob" ebenfalls keine Lösung.

Solange die Forderung "Existenzgeld für Alle" auf Diskussionen um die Höhe des Betrages reduziert wird, verfängt sie sich in Fallstricken sozialstaatsillusionärer Hoffnungen, die zudem in Gefahr steht, von völkischen oder auch bürgerlichen Ambitionen ununterscheidbar zu sein. Die konkreten gesellschaftlichen Verhältnisse müssen als Kontext für und Ausgangspunkt vor jeder Forderung deutlich sein.

Sozialstaatsillusion: Der Staat als interessensneutraler Garant des Allgemeinwohls

Für den Zusammenhang von Lohnarbeit und Existenzsicherung spielte der Staat von Beginn an eine wesentliche Rolle. In einem historischen Rückblick wird schnell deutlich, daß nicht allein Klassenkämpfe, sondern gleichzeitig die kapitalistische Ökonomie für die jeweilige historisch-konkrete Form sozialstaatlicher Regulation prägend gewesen ist. Die ersten sozialpolitischen Eingriffe des Staates in die Ökonomie wurden nicht nur von einer konfliktbereiten Arbeiterschaft erkämpft, sondern stellten auch ökonomische Notwendigkeiten dar. Staatliche Interventionen zielten auf die Herstellung des Arbeitsmarktes als zentrale Vergesellschaftungsinstanz. Denn es war keineswegs selbstverständlich, daß die Menschen von Lohnarbeit lebten.

Mit der Einführung der Sozialversicherungen ab 1883 wurden Lohnarbeit und Existenzsicherung teilweise entflochten. Bedingt war diese Entflechtung schon allein deshalb, weil sie nur für die ArbeiterInnen in der Großindustrie (und keineswegs für die arme Landbevölkerung) eine geringe Absicherung brachten.

Was für den Bismarckschen Sozialstaat konstitutiv war und während einer kurzen Prosperitätsphase des keynesianischen Wohlfahrtsstaats der BRD leicht kaschiert wurde, erhält heute wieder eine zentrale Bedeutung: "Den einen sollte aus steigenden Gewinnen eine privilegierte Existenzsicherung zuteil werden, während die anderen sich selbst überlassen oder der Armenpolizei überantwortet wurden" (3). Die ökonomisch funktionale Spaltung des Sozialstaats in Arbeiter- und Armenpolitik begann mit der Bismarckschen Sozialgesetzgebung und wirkt bis in die heutige Trennung von Sozialversicherungs- und Sozialhilfepolitik fort.

Die Ökonomisierung der Gesellschaft über die Ausdehnung der Lohnarbeit wurde zugleich von einer Durchstaatlichung der Gesellschaft unterstützt. Denn mit den zentralistischen Sozialversicherungen wurden frühere gewerkschaftlich selbstorganisierte Versicherungskassen zerschlagen und insgesamt mehr und mehr gesellschaftliche Bereiche durch die Staatsbürokratie verrechtlicht, d.h. staatlich kontrolliert.

Staatliche Sozialpolitik ist in diesem Sinne stets Voraussetzung für den reibungslosen Ablauf des Kapitalverwertungsprozesses und keineswegs "Gegenprinzip zur Verwertungslogik des Kapitals", wie es beispielsweise die Linkskeynesianer der AG Alternative Wirtschaftspolitik (4) in ihrem Memorandum 1995 behaupten.

Im fordistischen bzw. keynesianischen Sozialstaat der BRD hatten diese Zusammenhänge eine spezifische Ausprägung. Abgesehen davon, daß die Prosperitätsphase nach dem Zweiten Weltkrieg nicht auf eine "deutsche Arbeitswut" zurückgeführt werden kann, sondern daß die bundesdeutsche Wirtschaft von dernationalsozialistischen Modernisierung des Kapitalismus profitierte, kann in der Anfangsphase der BRD nicht von einem keynesianischen Wohlfahrtsstaat gesprochen werden. In den fünfziger Jahren wurden zwar wichtige sozialpolitische Gesetze geschaffen und novelliert, doch die eigentlich keynesianische Politik wurde erst nach der ersten Wirtschaftskrise 1966/67 deutlich.

Diese aus heutiger Sicht "kleine Krise" führte zu einer Reduzierung der Profitrate des Kapitals, worauf mit Erweiterung des keynesianischen Steuerungsinstrumentariums reagiert wurde. Zentrale Instrumente waren das "Stabilitäts- und Wachstumsgesetz" sowie die "Konzertierte Aktion" von Staat, Unternehmensverbänden und Gewerkschaften.

Mit einer kurzen Unterbrechung 1971 erlebt die BRD von 1968 bis 1974 ihren zweiten Frühling. Der "Wohlstand-für-alle"-Mechanismus scheint wieder zufunktionieren. Massenproduktion und Massenkonsum bilden eine ökonomische Einheit, die durch sozialpolitische Maßnahmen reguliert wird. Doch bereits 1974/75 verflüchtigt sich der "Traum immerwährender Prosperität" endgültig.

Dabei wird übersehen, daß selbst während des zweiten Frühlings repressive und lohnarbeitszentrierte Elemente stets wirksam, wenn auch nicht allgemein auffallend waren: Anfang der siebziger Jahre werden die Grundmuster rassistischer bundesdeutscher Asylpolitik angelegt, die auf der Debatte um den sogenannten Mißbrauch, der Beschleunigung von Verfahren sowie sozialer Ausgrenzung beruhen.

Die Festigkeit des "sozialen Netzes" wird über das staatlich regulierte Verhältnis von Lohnarbeit und Existenzsicherung bestimmt: Je weiter eine Person von der Verwertbarkeit auf dem Arbeitsmarkt und somit von einer "Normalbiographie" entfernt ist, desto schwächer ist die materielle Existenzsicherung und desto repressiver wirken die Instrumentarien sozialer Disziplinierung.

Lohnarbeit und die Herstellung von "Normalität" stehen im Mittelpunkt der sozialen Sicherung in Deutschland; Ausschluß, Unterversorgung und Repressionen gehören stets dazu. Zur männlichen Normalbiographie gehörte, die Familienarbeit leistende Ehefrau, die für die Reproduktion der männlichen Arbeitskraft innerhalb der Kleinfamilie zuständig ist. Dementsprechend sind Frauen stärker vom Ausschluß aus den Sozialversicherungen wegen fehlender Lohnarbeitszeit und Repressionen wegen erhöhter Sozialhilfeabhängigkeit betroffen. Wer keine ausreichende Treue zur "freiheitlich-demokratischen Grundordnung" nachweisen kann, hat eh keine Chance im Bereich der damals expandierenden öffentlichen Beschäftigung und wird zudem oft staatlich verfolgt. Joachim Hirsch hat u.a. aus diesen Gründen das "Modell Deutschland" als "Sicherheitsstaat" bezeichnet, der zugleich Wohlfahrts- und bürokratischer Überwachungsstaat ist.

Seit der "großen Krise" 1974/75 verliert die fordistisch bedingte Entkopplung von Lohnarbeit und Existenzsicherung ihre ökonomische Basis: "Vollbeschäftigung" gibt es nicht mehr und kann vermutlich auch nicht mehr erreicht werden. Zudem rücken repressive Elemente des Sozialstaats wieder in den Mittelpunkt.

Krise konkret:

Die Pflicht- und Zwangsarbeit im "Workfare"-Staat

Seit Mitte der siebziger Jahre folgt ein Sparpaket dem anderen. Im Namen der Haushaltskonsolidierung und der deutschen Wettbewerbsfähigkeit bleibt kein Bereich staatlicher Sozialleistungen verschont. Schlichtweg falsch wäre es jedoch, deswegen von einem Rückzug des Staates oder gar von einem schwachen sozialpolitischen Staat zu reden. Denn die staatliche Sozialpolitik hat wenig an regulierender Kraft verloren. Statt von Deregulierung muß von Re-Regulierung gesprochen werden, d.h. Anpassung staatlicher Regulation der Ware Arbeitskraft an Erfordernisse des "nationalen Wettbewerbsstaates".

Die These von einem "Ende der Arbeitsgesellschaft" vernebelt dabei mehr als sie erklärt. Die für den Kapitalismus grundlegende, zwangsförmige Kopplung von Lohnarbeit und Existenzsicherung bleibt erhalten. Allein das sogenannte fordistische Lohnarbeitsverhältnis bröselt: keine Vollbeschäftigung, weniger ArbeiterInnenrechte, weniger Sozialleistungen, dafür prekäre Beschäftigungsverhältnisses, mehr Erwerbslosigkeit. Eine historische Form des Lohnarbeitsverhältnisses ist am Ende, aber nicht der Zwang zur Arbeit.

Als Beispiel für Entkopplung von Lohnarbeit und Existenzsicherung wird immer wieder die Sozialhilfe genannt. Denn darüber würden staatlich Einkommen verteilt, die im Gegensatz zu den Sozialversicherungen nicht von Lohneinkommen abgeleitet seien. Das Problem bestehe allenfalls in der heutigen Unterfinanzierung der Sozialhilfe.

Bei näherer Betrachtung fällt diese Hoffnung jedoch schnell in sich zusammen. Die Änderungen an der Sozialhilfe sind mehr als Kürzungspolitik. Auch die oft beschriebene Entwicklung der Sozialhilfe vom "Ausfallbürgen" zur "faktischen Mindestsicherung" bleibt auf der deskriptiven Ebene. Anhand der Sozialhilfe läßt sich zeigen, daß sich eine neue Form sozialstaatlicher Regulation entwickelt, die die konkrete materielle Ausgangslage für die Diskussion um Existenzgeld auf der einen und sozialrevolutionäre Praxis auf der anderen Seite bildet.

Von der Sozialhilfe zum Niedriglohn

Das Bundessozialhilfegesetz wurde 1961 als Ausfallbürge für besondere Lebenslagen eingeführt. Die BRD galt als klassenlose Gesellschaft, in der nicht Stand oder Klasse das Problem gewesen sei, sondern einzelne. Die Sozialhilfe sollte Hilfe gewähren, die der Würde des Menschen entspricht.

Allerdings wurde die Menschenwürde von Beginn an durch die Lohnarbeit begrenzt. Die Sozialhilfe setzt grundsätzlich die Bereitschaft voraus, sich mit eigenen Mitteln oder den der Angehörigen die Existenz zu sichern - durch den Verkauf der Arbeitskraft. Insbesondere solange der inzwischen nahezu abgeschaffte Berufs- und Qualifikationsschutz bestand, hat die Sozialhilfe eine Art Basiseffekt: Löhne unter dem Sozialhilfesatz waren nur begrenzt möglich.

Seit Mitte der siebziger Jahre entwickeln sich jedoch die Realwerte der Sozialhilfe und die Realwerte für die Lebenshaltungskosten beständig auseinander. Sinn und Zweck dieser Kürzungen ist eine weitere Lohnspreizung nach unten: Wer Niedriglohnsektoren will, muß das soziokulturelle Existenzminimum nach unten drücken. Das ist der Hintergrund, wenn Arbeitgeberverbände eine weitere Senkung der Sozialhilfe fordern und wenn sich Gewerkschaften überhaupt für Sozialhilfepolitik interessieren.

Ein Licht auf staatliche Politik mit der Bedarfsgerechtigkeit wirft das seit Juni 1993 geltende Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Staatlich-rassistische Diskriminierung bestand zwar bereits vor dessen Einführung. Insbesondere im Sozialhilfegesetz standen ImmigrantInnen unter einem generellen Mißbrauchsverdacht (5), der in konkreten Fällen zur Verweigerung der Sozialhilfe führte. Das AsylbLG schließt kollektiv bestimmte Nichtdeutsche aus dem Anspruch der menschenwürdigen Versorgung aus, indem Geldleistungen durch Sachleistungen ersetzt wurden, welche in ihrem Wert zudem rund 15 Prozent unter der ohnehin nicht mehr bedarfsdeckenden Sozialhilfe liegen.

In die gleiche Richtung wie die Senkung der Sozialhilfesätze zielt die Diskussion um das Lohnabstandsgebot. Mit diesem "Gebot" wird der Vorrang der arbeitsmarktvermittelten "Leistungsgerechtigkeit" vor der "Bedarfsgerechtigkeit" nochmals hervorgehoben. Nachdem die sozialliberale Koalition das Gebot 1981 direkt ins BSHG geschrieben hat, wird es im Rahmen der allgemeinen Diskussion um "Mißbrauch" und "Leistung soll sich wieder lohnen" 1993 und 1996 restriktiver formuliert. Relevant ist dabei allein die Beteuerung, daß abhängige Arbeit wichtiger ist als menschenwürdige Mindestsicherung.

"Hilfe zur Arbeit" als moderne Zwangsarbeit

Eine wesentliche Änderung der "bedarfsorientierten" Sozialhilfe taucht im BSHG im Bereich "Hilfe zur Arbeit" (HzA) auf, die eine Form der konkreten Ausgestaltung des grundsätzlichen Arbeitszwang im Kapitalismus ist. Pflicht- und Zwangsarbeit stellen eine historische Normalität innerhalb der kapitalistischen Vergesellschaftung dar. Vor allem beim Arbeitszwang im Knast und im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes kann heute am ehesten von einer Form von Zwangsarbeit gesprochen werden.

Rein funktional betrachtet ist HzA und die mit ihr verbundene Sanktionsmöglichkeit (Kürzungen der Sozialhilfe) eine Kontrolle der Arbeitsbereitschaft und eine zweite Bedarfsprüfung (6). Ihre Ausgestaltung folgt einer gestuften Verherrschaftlichung des Verhältnisses von Sozialpolitik und Arbeit. Ausgangspunkt ist die "Normalität" der Lohnarbeit. Abweichend davon bilden die unter HzA zusammengefaßten Maßnahmen ein stetig repressivere Verschärfung und dienen heute der "therapeutischen Hinführung zur Arbeit" von "Arbeitsentwöhnten" (Paragraph 20).

Bis Ende der siebziger Jahre führt die HzA ein Schattendasein. Die flächendeckende Anwendung geht von Berlin aus, wo im Winter 1981/82 pakistanische AsylbewerberInnen Granulat von den Straßen fegen müssen. Seit Beginn der achtziger Jahre hat sich die HzA-Praxis sowohl quantitativ als auch strukturell geändert. Dabei sind jedoch die Einsatzorte der Arbeitsverpflichteten (7) und die Höhe der Mehraufwandsentschädigungen gleich geblieben (eine bis drei Mark pro Stunde).

Offiziell soll HzA als Sprungbrett in den ersten Arbeitsmarkt dienen. Jedoch ergeben aktuelle Studien zum Verbleib von SozialhilfeempfängerInnen nach HzA-Maßnahmen ein anderes Bild. In den sechs Bundesländern, von denen diesbezügliche Daten vorliegen, erhalten nach HzA-Maßnahmen zwei Drittel der Zwangsverpflichteten wieder Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld.

Im wesentlichen hat die HzA vier Funktionen:

- Sie subventioniert Niedriglohnsektoren in öffentlichen Arbeitsbereichen, in denen zuvor oftmals Normalarbeitsverhältnisse bestanden.

- Sie dient als finanzielle Drehscheibe: Wenn SozialhilfeempfängerInnen nach einem Jahr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung erwerbslos werden, erhalten sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Somit sparen die Kommunen als Finanzierer der Sozialhilfe Kosten.

- HzA als Element des "Creaming of the poor", frei nach dem Motto: "Die Sahne wird abgeschöpft, der Rest wird langsam sauer ..." Sie segmentiert die Gruppe der SozialhilfebezieherInnen in jene, die einen "guten Job" über die sozialversicherungspflichtigen Varianten erhalten, und jene, an denen pädagogische Maßnahmen ausprobiert werden.

- Nach wie vor ist die HzA eine zweite Bedarfsprüfung.

Insbesondere der letzte Aspekt wird durch neue Strukturen in Armutsverwaltung und Arbeitskraftregulation verstärkt. Neben staatlichen Bürokratien entstehen in den letzten Jahren private Träger, sogenannte Beschäftigungsgesellschaften. Wenn SozialhilfeempfängerInnen als "arbeitsfähig" deklariert werden, müssen sie die SachbearbeiterInnen des Sozialamtes aufsuchen sowie extra eingerichtete HzA-Stabsstellen bzw. HzA-Referate oder Beschäftigungsgesellschaften. Wer diese bürokratischen Hürdenlauf nicht packt oder packen will, wird mit Kürzungen bestraft, da von nicht vorhandener Arbeitsbereitschaft ausgegangen wird.

Finanzielle Repressionen: Kürzung des Existenzminimums

Die Bundesregierung hat ihre eigene Sicht auf den faktischen Arbeitszwang: "Hilfeempfänger werden nicht 'zur Arbeit gezwungen'. Nach Paragraph 25 Abs. 1 BSHG hat keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, wer sich weigert, zumutbare Arbeit zu leisten." (8) Die im BSHG von Beginn an enthaltene Androhung von Kürzungen "auf das zum Lebensunterhalt Unerläßliche" ist das konkrete Sanktionsinstrument zur Durchsetzung des Arbeitszwangs. Unterstützt wird der Sanktionsparagraph von einer weiteren Androhung: "Unterbringung in einer Arbeitseinrichtung".

Zudem sind diese Sanktionen unter der Überschrift "Folgen bei Arbeitsscheu und unwirtschaftlichem Verhalten" aufgeführt. Nachdem 1974 die Drohung "Arbeitseinrichtung" entfallen und auch die Überschrift geändert worden ist, folgt eine restriktivere Fassung des Kürzungsparagraphen im Rahmen des FKPG 1993 und der Sozialhilfereform 1996. Die Kürzung wird von einer Kann-, über eine Soll- zu einer Muß-Regelung. Wie im gesamten Diskurs über den überbordenden Sozialstaat sind "Mißbrauch" und "Leistung-muß-sich-wieder-lohnen" die wesentlichen Begründungen der Verschärfung. Im Gesetzentwurf von 1993 wird argumentiert, daß mit der Verschärfung "die Zielrichtung dieser Vorschrift, den Hilfeempfänger zur Aufgabe seines vorwerfbaren Verhaltens zu veranlassen, verstärkt werden" (9) solle. 1996 heißt es: "Es geht aber auch darum, die Akzeptanz der Gesellschaft für soziale Leistungen aufrechtzuerhalten." (10)

Alles in allem zeigt der Blick auf die Entwicklung der Sozialhilfe, daß die sozialstaatliche Regulation von Lohnarbeit und Existenzsicherung sich bereits an neue öknomomische Erfordernisse angepaßt wird. Fatal wäre es jedoch, die Entwicklung ausschließlich aus der Dynamik der Kapitallogik erklären zu wollen. Entscheidend ist vielmehr, inwiefern die konkreten Veränderungen umkämpft bleiben.

Mit der Existenzgeldforderung wird nun versucht, in diese soziale Kämpfe einzugreifen. Sie tritt dabei in Konkurrenz zu bürgerlichen Grundsicherungsdiskussionen, die derzeit über höhere Wirkungsmächtigkeit verfügen.

Bürgergeld oder Negative Einkommenssteuer

Die neokonservative Kritik am Sozialstaat verläuft auf der Ebene der sozialtechnokratischen Reform, die den staatlich fremdbestimmten Bourgeois in die Freiheit des Arbeitsmarktes entlassen soll. Der hier bevorzugte Typ einer sozialen Grundsicherung ist die Negative Einkommenssteuer (NES). Unter dem Begriff Negative Einkommenssteuer bzw. Bürgergeld kursieren unterschiedliche Modellvarianten.

Allen Varianten ist gemeinsam, daß sie das Steuersystem durch einen negativen Steuerbereich ergänzen. D.h., es werden bei Unterschreiten eines zu definierenden Einkommens keine Steuern erhoben, sondern Transfers ausgezahlt. Während die erste Grundvariante das gesamte System sozialer Sicherung durch allgemeine steuerfinanzierte Transfers ersetzen will, beschränkt sich die zweite Grundvariante auf eine Ergänzung zu den Sozialversicherungen.

In der bundesdeutschen Diskussion ist derzeit überwiegend von der zweiten Variante die Rede, wenn der Begriff "Bürgergeld" bzw. "Negative Einkommenssteuer" benutzt wird. Sie wird derzeit von der FDP, der CDA (Arbeitnehmerflügel der CDU) und der Wirtschaftsvereinigung der CDU (WIR) sowie von der Zukunftskommission der Friedrich-Ebert-Stiftung (11) vertreten.

Der Ökonom Joachim Mitschke, dessen Bürgergeldmodell am meisten diskutiert wird, will mit einem "integrierten Steuer-Transfersystem" bzw. einer Negativen Einkommenssteuer

- die Sozialverwaltung verbilligen und vereinfachen,

- die Umverteilungsströme transparenter gestalten,

- den Sozialleistungsmißbrauch erschweren,

- vorrangig Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich halten und schaffen und

- zur Vermeidung von Massenentlassungen notwendige Arbeitszeit- und Lohnkürzungen sozialverträglich abfedern. (12)

Anders als in der bisherigen Sozialhilfe könnten die EmpfängerInnen von "Bürgergeld" bis zu einer bestimmten Kappungsgrenze 50 Prozent ihres Nettoeinkommens behalten (13).

Mit der Modellkonstruktion der Negativen Einkommenssteuer wird nicht am Primat des Arbeitsmarktes gerüttelt, und keineswegs geht es um eine Entkopplung von Lohnarbeit und Existenzsicherung. Vielmehr wird auf die Forderung der Arbeitgeber abgehoben, daß insbesondere im Niedriglohnbereich die Lohnkosten zu hoch seien und deswegen keine Arbeitsplätze im unteren Dienstleistungsbereich entstünden. Ursächlich sei die tarifpolitische Prämisse, daß das Lohnarbeitseinkommen den Lebensunterhalt abdecken müsse. Mitschke versteht seinen Vorschlag als Angebot an die Arbeitgeber, vor allem aber auch an die Gewerkschaften und die ArbeitnehmerInnen: "Das Bürgergeld beschreibt einen für Arbeitnehmer und Gewerkschaften annehmbaren Weg, nicht existenzsichernde Löhne bedarfsgerecht auszufüllen." (14)

Lohnsubventionen und Kombi-Lohn

Das Ziel dieser staatlichen Sozialpolitik wird noch deutlicher, wenn die konkreten Interpretationen der Negativen Einkommenssteuer betrachtet werden. Hier sind vor allem zwei Modelle interessant: Die sozialdemokratische Variante von Fritz W. Scharpf und der Vorschlag der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Scharpf konstatiert aus wettbewerbs- und arbeitsmarktpolitischen Gründen den Bedarf eines Niedriglohnsektors, der sozialverträglich abgefedert werden soll. Die Transferleistungen sollen nicht an die Beschäftigten, sondern an die Arbeitgeber in Form von Lohnkostenzuschüssen gezahlt werden. Auch die BDA will die Anreizmechanismen stärken, lehnt jedoch ein Bürgergeld wegen seiner impliziten Mindestlohnfunktion ab. Unter der Bezeichnung "Kombi-Lohn" strebt sie eine Verknüpfung von steuerfinanzierten Transferleistungen, konkret der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe, mit unteren Einkommen an.

In diesem Kombi-Lohn-Modell soll die Sozialhilfe erhalten und die Arbeitslosenhilfe in die Sozialhilfe integriert, d.h. gestrichen werden. "Positive" Arbeitsanreize sollen durch höhere prozentuale Freibeträge auf das Nettoeinkommen von SozialtransferbezieherInnen und "negative" Anreize durch vermehrte Repressionen in der Sozialhilfe erreicht werden.

Kooptierung von Initiativenarbeit heißt Bürgerarbeit

Niemand bestreitet heute, daß eine Diskussion um neue Formen der Arbeitsgesellschaft notwendig ist; die Frage ist nur, wie sie aussehen sollen. Wie auf die Krise der fordistischen Arbeitsgesellschaft eingegangen werden kann, zeigt das Beispiel Bürgerarbeit. Im Rahmen des Berichts der Kommission für Zukunftsfragen der Freistaaten Bayern und Sachsen schlägt der Soziologe Ulrich Beck vor, Erwerbsarbeit durch Bürgerarbeit zu ergänzen.

Unter der Prämisse, daß der bisherige Arbeitsbegriff von seiner Fixierung auf die Lohnarbeit befreit werden müsse, sollen künftig ehrenamtliche Tätigkeiten in Projekten und Initiativen anerkannt werden. Die Anerkennung soll vorwiegend immateriell über Qualifikationen, Ehrungen, Rentenansprüche und Sozialzeiten sowie "Favor Credits" (z.B. das gebührenfreie Nutzen eines Kindergartenplatzes, Punkte für das NC-Verfahren) erfolgen. Für einkommensschwache BürgerarbeiterInnen ist eine Mindestsicherung (Bürgergeld) vorgesehen. Darüber fallen BürgerarbeiterInnen nicht in die sozialrechtliche Kategorie "arbeitslos". Als Schlüsselidee des Modells hebt Beck hervor, "daß (...) das Unternehmerische mit der Arbeit für das Gemeinwohl verbunden werden sollte und kann" (15). Da Bürgerarbeit jenseits von Staat und Markt institutionalisiert und professionell unternehmerisch organisiert werden soll, ist ein "Gemeinwohl-Unternehmer" vorgesehen, der Projekte initiiert und koordiniert.

Die funktionale Notwendigkeit von Bürgerarbeit und Gemeinwohl-Unternehmer erschließt sich direkt aus der Krise des Sozialstaats: Erstens werden die vom zentralen Vergesellschaftungsmodus "Lohnarbeit" Ausgeschlossenen reintegriert und der Arbeitsmarkt wird insgesamt reguliert. Zweitens werden nicht über den Markt realisierbare und vom Staat finanziell nicht mehr leistbare Bedürfnisse befriedigt. Drittens erhielte die bisherige Form der Initiativenarbeit eine von den Gemeinden kontrollierte Form in sogenannten "Bürgerarbeits-Ausschüssen".

Bedarfsorientierte Grundsicherung: SPD, Grüne und PDS

Anders als beim Begriff "Bürgergeld" unterscheiden sich die Varianten einer bedarfsorientierten, sozialen Grundsicherung nicht grundsätzlich voneinander. Konkrete Modelle wurden innerhalb der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen, von der PDS und vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) entwickelt. Ihnen ist gemeinsam, daß die bisherigen Sozialversicherungen durch eine final ausgerichtete, steuerfinanzierte Grundsicherung gesockelt werden sollen.

Für die Befürworter der Sockelmodelle ist die grundsätzliche Verkopplung von Lohnarbeit und Existenzsicherung weiterhin ein konstitutiver Bestandteil staatlicher Sozialpolitik. Während für die SPD die Lohnarbeitsethik eine tradierte Position ist, bedeutet sie für die Grünen eine Annäherung an gewerkschaftliche Positionen. Den diesbezüglichen Gesinnungswandel begründet die damalige sozialpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Andrea Fischer, als realpolitische Notwendigkeit, die sich aus der lohnarbeitszentrierten Tradition deutscher Sozialpolitik speist: "Nicht zuletzt das Wissen um diese tief verwurzelte Wertorientierung der deutschen Sozialpolitik hat uns veranlaßt, die bedarfsorientierte Grundsicherung so realistisch und am Bestehenden anknüpfend zu gestalten." (16)

Mit den Sockelmodellen wird die fordistische Vollbeschäftigungspolitik nicht einfach fortgeschrieben, sondern postfordistischen Verhältnissen angepaßt. Diese Gratwanderung zwischen Kontinuität und Diskontinuität sozialstaatlicher Regulation zeigt sich wiederum bei den Grünen am deutlichsten, da mit der Grundsicherung die Zentralität der Erwerbsarbeit allenfalls relativiert und leicht angekratzt werden soll. Im Grunde genommen wird mit dieser Position versucht, die fordistisch bedingte Entkopplung von Lohnarbeit und Existenzsicherung zu reinstallieren.

Für die PDS ist dieses Zugeständnis an die Lohnarbeitszentriertheit und an das Lohnabstandsgebot eine zentrale Schwäche des grünen Modells. Ein Mindestlohn soll dies vermeiden. Doch bei diesem Vorschlag taucht die alte Fixierung auf die Lohnarbeit in anderem Gewande wieder auf, wie die Formel "Wer lohnarbeitet, soll mehr Geld haben" zeigt. "Der Mindestlohn sorgt dafür, daß alle erwerbstätigen Menschen mindestens in der Höhe der Grundsicherung, in der Regel aber über ein deutlich höheres Einkommen verfügen." (17)

Besonders deutlich wird die instringente Argumentation der PDS in Anbetracht einer weiteren Zielformulierung: "Umbewertung der Arbeit". In diesem Zusammenhang postuliert sie, daß nicht die bisherigen Kriterien des alten Arbeitsförderungsgesetzes anspruchsbegründend wirken sollen, sondern ebenso Familienarbeit, ehrenamtliche Tätigkeiten sowie antisexistische, antirassistische, antimilitaristische, antifaschistische oder/und ökologische Arbeit.

Obwohl diese Arbeiten durch eine Grundsicherung aufgewertet werden, bleiben sie wegen der Mindestlohnforderung in der materiellen Wertung hinter der Lohnarbeit zurück. Wie weit sie zurückbleiben, ist am Ende allein eine Frage der Grundsicherungshöhe. Daß diese unter dem Primat selbst der schwächsten Variante der traditonellen Lohnarbeit zurückbleiben, ist ein Dilemma eines jeden Sockelmodells.

Existenzgeld zwischen Aneigungsbewegung und Luftschloß

Die Forderung nach einem Existenzgeld für sich genommen ist bestenfalls ein Luftschloß. Sinnvoll wird sie allenfalls als Ausdruck konkreter Kämpfe gegen die sich abzeichnenden postfordistischen Verhältnisse. Wo Orte dieser Kämpfe sind, wird in der gesamten Diskussion wenig gefragt. Wer Klassenkampf will, sollte zumindestens sagen, woraus sich diese Klasse heute zusammensetzt. Und: Wer die "soziale Frage" aufwirft, muß sich mit der bürgerlichen Konkurrenz auseinandersetzen.

Neue Ausprägungen des grundsätzlichen kapitalistischen Arbeitszwang und neue Formen geschlechtshierarchischer sowie internationaler Arbeitsteilung sind Ansatzpunkte. Ob nun Immigrantinnen die Hausarbeit für ein doppelverdienendes deutsches Ehepaar erledigen, AsylbewerberInnen zur Zwangsarbeit in den Sammelunterkünften verpflichtet und SozialhilfeempfängerInnen mit HzA diszipliniert werden: Für den Widerstand gegen diese neue Formen der Arbeitsgesellschaft kann "Existenzgeld für Alle" Ausdruck und Klammer zugleich sein. Die Forderung nach einem "Existenzgeld für Alle" ersetzt nicht die Kämpfe in Teilbereichen, an konkreten Orten kapitalistischer, rassistischer und sexistischer Herrschaftsverhältnisse.

Das Projekt "Existenzgeld für Alle" hat sich mit Verkürzungen auseinanderzusetzen. Das gilt für jene, die es als revolutionär-aneignungsbewegt abfeiern als auch für jene, die es eilfertig als reformistisch ablehnen, um allgemein zur "sozialen Frage" zurückzukehren.

Folgende Punkte sind dabei besonders zu berücksichten:

- Kooptation in ein Projekt rot-grüner Modernisierung des Kapitalismus.

Jenseits von politischen Orientierungen wird die Förderung kleiner "Gemeinschaften" postuliert. Deren sozialphilosophischer Hintergrund ist entweder der "Kommunitarismus" oder die "Zivilgesellschaft". Beide zeigen sich blind gegenüber Herrschafts- und Machtstrukturen in der Gesellschaft, dafür aber umso offener gegenüber "Eigenverantwortlichkeit", "Selbstbestimmung", "Eigeninitiative". Das beste und keineswegs abwegigste Beispiel ist "Bürgerarbeit".

- Nationalstaatliche bzw. nationalchauvinistische Verkürzung sozialer Kämpfe.

Wenn Deutschland - oder feiner formuliert: der Standort Deutschland - wieder einmal über alles geht, der Kapitalismus ideologisch auf das "böse" Finanzkapital verkürzt wird, liegen die Flanken zu antisemitischem und rassistischem Antikapitalismus offen. Die "soziale Frage" ist offen in viele Richtungen: "Arbeit, Arbeit, Arbeit" wird als Voraussetzung für ein rechtschaffenes Leben hochgehalten, leistungsunwillige "Sozialschmarotzer" werden als "Schädlinge der Gemeinschaft" betrachtet und sollen demgemäß abgestraft werden, ImmigrantInnen "überfluten" schon wieder Deutschland und wollen zu allem Überfluß auch noch unsere Staatsbürgerschaft.

Verstärkt wird die soziale Frage völkisch gestellt, und Antworten wie "Arbeit zuerst für Deutsche" sowie rassistiche Morde sind die deutlichsten, nicht aber die einzigen Phänomene dieser Entwicklung. Nicht unbedingt völkische, aber nationalstaatliche Verkürzungen liegen da vor, wo "Globalisierung" allein als Angriff auf hiesige Besitzstände beklagt wird, ohne auch nur ein Wort über neue Formen internationaler Ausbeutung zu verlieren.

- Wiederbelebung alter Sozialstaatsillusionen.

Illusionen greifen in einem vernebelten Blick auf angeblich goldene fordistische Sozialstaatszeiten genauso wie gegenwärtige Hoffnungen auf den "kooperativen Staat", der Initiativen samt deren spezifischem Bewegungswissen einbindet. Ausgehend von einem "Geld ist genug da" werden illusionär-konsequent Rechenmodelle ins Zentrum der Existenzgelddiskussion gestellt. Eine weitergehende, radikale Kritik an und Praxis gegen neue Formen der Arbeitsgesellschaft verkümmert im Konkretismus: "1 500 Mark plus Warmmiete für Alle".

- Erneuerung des Hauptwiderspruchsdenkens.

Allgemeine Erleichterung? Nach der quälenden "triple oppression"-Doktrin zurück zum Wesentlichen? Geschlechterverhältnisse, reduziert auf eine Frage bezahlter Haus-, Pflege- und Beziehungsarbeit; Rassismus, eine Frage der korrekten Existenzsicherung? Oder: Die Lösung steckt in der Aufhebung des Widerspruchs von (Lohn-)Arbeit und Kapital.

Das Existenzgeld droht zum Prokrustesbett zu werden, in dem unterschiedlichste Herrschaftsverhältnisse passend gemacht werden, damit der kleinste gemeinsame Nenner sich als "Existenzgeldforderung" seinen Weg auf die Transpas bahnen kann. Doch ein rascher Verzicht auf die Existenzgeldforderung wäre die peinlichste Form der Auseinandersetzung.

Ankerkungen

(1) Autonomie, NF 10/82.

(2) Rede auf einem Treffen norddeutscher Erwerbsloseninitiativen 1984, in: Schwarze Katze, Nr. 3, 1986. Inzwischen distanziert sich Roth von der Existenzgeldforderung, wie sie von den Erwerbsloseninitiativen formuliert wird; siehe Jungle World , Nr. 40/98.

(3) Rüdeger Baron: "Weder Zuckerbrot noch Peitsche. Historische Konstitutionsbedingungen des Sozialstaats", in: Gesellschaft. Beiträge zur Marxistischen Theorie 12, Frankfurt 1979,

S. 23.

(4) Die AG versteht sich als Konterpart zum Sachverständigenrat ("Fünf Weise"), der die Bundesregierung in wirtschaftspolitischen Fragen berät.

(5) Die sogenannte "Um-Zu"-Regelung (Paragraph 120 Abs. 3 BSHG) lautet sinngemäß, daß AusländerInnen, die in die BRD kommen, um Sozialhilfe zu erlangen, keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben.

(6) Die erste Bedarfsprüfung bezieht sich auf das Einkommen der SozialhilfeempfängerInnen. Die zweite Prüfung geht davon aus, daß wahrhaftige Bedürftigkeit nur dann vorhanden ist, wenn die SozialhilfeempfängerInnen sich der HzA unterwerfen.

(7) Grünflächenämter sowie einfache, unqualifizierte Tätigkeiten.

(8) Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Bueb u.a. und der Fraktion Die Grünen: Armut und Sozialhilfe in der BRD, BT-Drs. 10/6 055.

(9) Fraktionen CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Förderalen Konsolidierungsprogrammes (FKPG), BT-Drs. 12/4 401, S. 81.

(10) Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Sozialhilferechts, BT-Drs. 13/2 440, S. 25.

(11) Die FES hat im vergangenen Jahr einen Zukunftsbericht vorgelegt, in dem sie sozialdemokratische Modernisierungsstrategien ausbreitet.

(12) Vgl. Joachim Mitschke: "Steuer- und Sozialpolitik für mehr reguläre Beschäftigung", in: Wirtschaftsdienst, 2/1995.

(13) Es sind nicht exakt 100 Prozent des Nettoeinkommens, die in der Sozialhilfe angerechnet werden. Im Bundesdurchschnitt beträgt der anrechnungsfreie Betrag 200 Mark.

(14) Mitschke a.a.O., S. 83.

(15) Kommission für Zukunftsfragen der Freistaaten Bayern und Sachsen: Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit in Deutschland. Teil III: Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungslage, Bonn 1997, S. 154.

(16) Andrea Fischer: Der Diskussionsentwurf für eine BündnisGrüne Grundsicherung. Eine Zusammenfassung, in: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Bedarfsorientierte Grundsicherung. Dokumentation einer gleichnamigen Anhörung am 25. April 1997, Bonn 1997, S. 14.

(17) PDS im Bundestag: Soziale Grundsicherung gegen Armut und Abhängigkeit, für mehr soziale Gerechtigkeit und ein selbstbestimmtes Leben, BT-Drs. 13/3 628, S. 12.