"Ihr tut den Arbeitern unrecht, wenn ihr glaubt, sie sind mit dem System zufrieden."

Arbeitskämpfe und Streiks unter dem Nationalsozialismus.

Der Kampfzyklus um das Jahr 1936.

Seminararbeit, Dezember 1994 (Andre Postel)

(Die Arbeit hat ein Zitat aus einem Sopade-Bericht aus Sachsen von 1937 als Titel.)

Inhalt

I. Einleitung

II. Arbeitskampf- und Streikpolitik der NSDAP/NSBO vor 1933

II.1. Grundsätzliche, theoretische Positionen der NSDAP bzw. NSBO zum Streik

II.2. Die Streikrealität und die reale Streikpolitik der NSBO

III. Kodifizierung versus Improvisation. Das Streikrecht im Rahmen der "nationalsozialistischen Arbeitsverfassung" - AOG

IV. Vier Jahre "tausendjähriges Reich". Zur wirtschaftlichen, sozialen und arbeitstechnischen Lage der ArbeiterInnen in den Jahren 1933-1936

V. "[...], jetzt eröffnen sich die ersten Möglichkeiten eines neuen Angriffs, der mit einer neuen Kampftaktik auf das alte sozialistische Ziel gerichtet sein muß, [...]" - Das "Streikjahr" 1936 VI. Der Streik bei Opel/Rüsselsheim

VI.1. Geplant spontane Arbeiterautonomie?

VI.2. Die Folgen

VII. Zwischen Zwangsarbeit, Migration und Wachstum. Die Lage auf dem Bau VIII. Schlußbetrachtung

IX. Quellen- und Literaturverzeichnis

I. Einleitung.

Im August 1935 meldete die Staatspolizeistelle Hannover in ihren monatlichen Berichten an das Staatspolizeiamt Berlin über den Monat Juli<1>:

[...] Von allen diesen Klagen erscheint die Stimmung unter der Arbeiterschaft bedenklich und unbedingt beachtenswert. Hier sind es die Lohnverhältnisse, die die vorhandene Unzufriedenheit der Arbeiter und auch der kleineren Angestellten pp. steigert. [...] Lohn- und Preisfrage für Lebensmittel des täglichen Bedarfs sind die Gründe für die tatsächlich vorhandene und begreifliche Unzufriedenheit in der Arbeiterschaft. [...] (Mlynek, Gestapo Hannover; S. 399)

Die übergeordnete Behörde in Berlin selber verzeichnete aus dem gesamten Reichsgebiet für den Sommer 1935 insgesamt 13 Streikversuche und 39 Sabotageakte<2>.

Streiks, Arbeitsniederlegungen, ja Arbeitskämpfe überhaupt, hat es offiziell im NS nie gegeben. Es konnte nicht sein, was nicht sein durfte. Stattdessen gab es offiziell die "Volksgemeinschaft", die Überwindung von Klassengegensätzen und Klassenkampf, ja sogar die "Klassenharmonie". Doch Klassengegensätze hörten nicht auf zu existieren, nur weil es verboten war, von ihnen zu sprechen<3>. Auch wenn die Nationalsozialisten hofften, den "unsicheren Kantonisten" ArbeiterInnenschaft durch die Zerschlagung der Parteien und Gewerkschaften, durch Verhaftungswellen und Terror gegen politisch aktive ArbeiterInnen und die Phraseologie von der "Volksgemeinschaft", vom Mythos des "klassenlosen Kapitalismus" zu überzeugen. Die ArbeiterInnen jedoch waren real mit den Klassengegensätzen durch den in seiner Form noch nie so heftig geführten Umstrukturierungsangriff von Seiten des Staates und der Unternehmer konfrontiert. Es war der nationalsozialistische Staat, der die Parteien und Gewerkschaften zerschlagen hatte, der die ArbeiterInnen mit Terror überzog und sie dann in die mit "Volksgemeinschafts-Tünche" übermalten "Arbeitshäuser" der Unternehmer trieb.

Die ArbeiterInnen beantworteten diesen Angriff auf ihre Art: mit "Eigensinn"<4> und Arbeitskampf. Daß der wirtschaftliche Klassenkampf in Deutschland wieder auflebte, hing hauptsächlich mit der Vollbeschäftigung ab 1936 zusammen. Die ArbeiterInnen konnten nun aus einer gewissen Position der Stärke beginnen, "Bedingungen für die eigene politische Unterwerfung zu stellen"<5>. Das "nationalsozialistische Wirtschaftswunder" war bisher an den ArbeiterInnen vorbeigegangen. Die Lebenhaltungskosten waren kontinuierlich gestiegen, die Lebensmittelqualität hatte sich verschlechtert, die Arbeitszeiten waren gestiegen, und die Löhne waren kontinuierlich gefallen und lagen 1936 noch weit unter d

em Krisenniveau von 1932. Daß der NS eine "Mogelpackung" war, die nur ein Geschenk für die Wirtschaft in sich barg, wurde nur allzu schnell klar: Der "starke Staat, das geeinte Volk und die befriedete Arbeit"<6> waren das "wichtigste Geschenk, das der Nationalsozialismus der Wirtschaft gegeben"<7> hatte. Die ArbeiterInnen kündigten jedoch die befriedete Arbeit ab 1935 zusehends auf<8>:

Daraus entstehen Gespräche, die erwägen, ob sich denn Streiks jetzt im Dritten Reich schon lohnen. Jedenfalls entsteht neu die Besinnung auf die eigene Kraft. Man kann heute schon beobachten, daß sich in der Arbeiterschaft die Hoffnung regt, durch Arbeitsniederlegungen die Lage verbessern zu können. (Behnken, Sopade 2/7-35; S. 775)

Der erste, der versuchte, sich diesem Problem der nationalsozialistischen Herrschaft zu nähern, war Tim Mason mit seiner kommentierten Quellensammlung "Arbeiterklasse und Volksgemeinschaft"<9>. Mit dieser gelang es ihm, den Klassenkampf von oben beschreibend, nachzuweisen, daß die ungebrochene Existenz der "Volksgemeinschaft" ein mythologisieren des Konstrukt war, mit dem es keinesfalls gelang, die ArbeiterInnenklasse zu bändigen. Mason selbst führte die Betrachtung von Streiks nur marginal in einem 1983 erschienem Aufsatz fort, mit dem er versuchte, die Streikbewegung im Italien des Jahres 1943 mit der in Deutschland zu vergleichen<10>. Seine Arbeiten stellten jedoch für die nachfolgende Forschung einen Meilenstein dar. Seitdem findet man zusehends mehr Arbeiten, die sich mit der Existenz von Arbeitskämpfen im NS befassen, oder sie zumindest aber erwähnen, was "vor Mason" keinesfalls der Fall war<11>.

Günter Morsch war nun derjenige, der, u.a. auf der Grundlage zweier ihm von Mason überlassener Dokumente des DAF-Geheimdienstes, die Erforschung von Arbeitskämpfen, Arbeitsniederlegungen, Streiks und Streikbewegungen im NS fortsetzte und vertiefte. Ihm ging es in seinem 1988 erschienenen Aufsatz "Streik im "Dritten Reich" noch eher um die Reaktionen und die Bekämpfung von Streiks durch den NS-Staat<12>. In diesem Aufsatz arbeitete er das Konzept der "kalkulierten Improvisation" des NS-Staates heraus, das es dem NS-Staat ermöglichte, sehr flexibel auf Arbeitskämpfe zu reagieren und eine rechtliche Kodifizierung der "Reaktionen" unnötig machte. Morsch versuchte hier, am Beispiel des Opel-Arbeiter-Streiks 1936, sowohl dieses Konzept in der Anwendung, als auch die internen Reaktionen anhand der Dokumente des Informationsdienstes der DAF darzustellen und zu diskutieren. In seiner 1992 erschienenen Dissertation versucht er, sich vom Blick von oben zu lösen und stellt den seit spätestens 1935 wieder zusehends aufflackernden Arbeitskampf, aber auch das Scheitern der Durchsetzung der "völkischen Leistungsgemeinschaft" durch die Nazis dar, ergänzt durch eine Vielzahl neuausgewerteter Quellen (beispielsweise aus Gestapo-Dienststellen, der Vier-Jahres-Plan-Behörde, dem Reichswirtschaftsministerium usw., den Beständen neuzugänglicher DDR-Archive und den Sopade-Berichten).

Im Verlauf seiner Untersuchung versucht er nachzuweisen, daß trotz des Ausbleibens von ArbeiterInnenaufständen, Massenstreiks und großer Protestbewegungen im NS trotzdem ein Klassenkampf fortgesetzt wurde, der notgedrungen oft mit anderen, eher nichtöffentlichen Mitteln geführt werden mußte, es aber trotzalledem schaffte, das Regime in Atem zu halten<13>.

Eine weitere und in Teilen fortführende Ergänzung erfuhr die Behandlung von Streiks im NS durch einen Aufsatz von Doris Kachulle in der "1999". In ihrer Veröffentlichung der von Morsch bis heute nicht veröffentlichten Dokumente des DAF-Informationsdienstes zu den Streikbewegungen 1936 versucht sie nachzuweisen, daß doch von einer Beteiligung der KPD und anderer organisierter Gruppen an den Streiks gesprochen werden muß und die These Masons von der Trennung der KPD von der Klasse nicht in ihrer radikalen Form aufrechterhalten werden kann<14>.

Die vorliegende Arbeit versucht, anhand der oben genannten DAF-Dokumente, sowie Berichten der Gestapo Berlin, Hannover und Hessen-Nassau, der Sopade-Berichte der Jahre 1935-1937 und weiterer ausgewählter Dokumente zum Thema der Frage nachzugehen, vor welchem Hintergrund der wirtschaftliche Klassenkampf im NS wieder aufleben konnte, in welcher Form dies geschah und auf welche Bereiche sich der Kampf erstreckte. Darüber hinaus soll erarbeitet werden, wer Träger dieser Kämpfe war, wie sich die Träger in ihren Kämpfen verhielten, ob es bestimmte Muster gab, nach denen die Arbeitskämpfe bzw. Streiks durchgeführt wurden und inwieweit diese gemeinsam und koordiniert geführt wurden und inwieweit es den ArbeiterInnen gelang, dieses wiedererstarkte Selbstbewußtsein zu bewahren.

II. Arbeitskampf- und Streikpolitik der NSDAP/NSBO vor 1933.

Ein generelles Problem bei der Auseinandersetzung mit der Streikpolitik der NSDAP/NSBO besteht darin, daß es unterschiedliche Einstellungen, Positionen, Entwicklungen und Strategien zur Streikfrage innerhalb der NSDAP auf der einen Seite und der NSBO auf der anderen Seite gegeben hat. Dem schließen sich die NSBO-internen Auseinandersetzungen über die Streikfrage an. Es scheint hier oft Differenzen zwischen Leitung und Basis gegeben zu haben.

Auf der Leitungsebene der NSDAP/NSBO scheint die Unterscheidung zwischen den anzuwendenden Mitteln und den zu beschreitenden Wegen während der "Kampfzeit" in der Weimarer Republik und der nachfolgenden Zeit im NS-Staat grundsätzlich klar gewesen zu sein. Diese Klarheit unterlag allerdings gewissen "Einschränkungen": Diese "Einschränkungen" werden deutlich, wenn beispielsweise die Befürchtungen der NSDAP-Führung von 1933, daß "die Verbände mit nationalsozialistischen Vorzeichen einen frischfröhlichen Klassenkampf" beginnen könnten<15> oder aber die Aktivitäten der NSBO-Basis im Frühjahr 1933 damit kontrastiert werden. Insbesondere ab dem 2. Mai 1933 bei den Besetzungen der Gewerkschaftshäuser, aber auch bei ihren "Streikaktivitäten" in Betrieben in der gleichen Zeit<16> entwickelte die NSBO-Basis eine Eigendynamik, die die Befürchtungen der NS-Führung durchaus bestätigten. Verstärkt wurden diese Befürchtungen noch durch die Besetzung der Geschäftsführung des Reichsverbandes der Deutschen Industrie und die Absetzung von dessen Geschäftsführer Kastl<17>. Daneben stand die Forderung Strassers vom 20. Oktober 1932 vor NSBO-Funtionären nach der prinzipiellen Bejahung des Gewerkschaftsgedankens auch im NS-Staat<18>. Eine Forderung, die bei der NSBO-Basis augenscheinlich auf fruchtbaren Boden fiel und gerade in der Anfangszeit des NS für extremste Befürchtungen und Unruhe in den eigenen Reihen sorgte<19>.

II.1. Grundsätzliche, theoretische Positionen der NSDAP bzw. NSBO zum Streik.

Diese unterschiedlichen Positionen der NSDAP und/oder der NSBO zu Streik und Arbeitskampf unterliegen insbesondere in der Endphase der Weimarer Republik einem starken Wandel. Bei der NSDAP tritt in dieser Zeit das primär taktische Verhältnis zum Streik klar hervor.

Hitlers Einstellung zum Streik war zwar schon immer widersprüchlich, bestimmte aber den Trend zur rein taktischen Wende. In "Mein Kampf" schreibt er, daß der Streik produktionsmindernd und volksgemeinschaftsschädigend sei<20>, womit er eine klar negative Einstellung Streiks gegenüber verbindet. An anderer Stelle dann jedoch schreibt er<21>:

[...] daß, wenn berechtigte Interessen des Lebens breiter Volksschichten von gewissenlosen Unternehmern kurz verleugnet werden, dem Arbeitnehmer die Berechtigung zusteht, als gleichberechtigten Kontrahenten im Wirtschaftsprozeß seine weitere Mitarbeit an diesem zu verweigern. Wir können den wirtschaftsfriedlichen Standpunkt der sogenannten gelben Gewerkschaften so lange nicht anerkennen, solange nicht das Unternehmertum einen wirtschaftsvernünftigen Standpunkt einnimmt, d.h. solange sich nicht das Unternehmertum in erster Linie als der Nation verantwortliche Sachverwalter der nationalen Produktion fühlt. (Hitler, Mein Kampf; S. 49)

Am Ende der Weimarer Republik gewann jedoch Hitlers ablehnende Haltung Streiks gegenüber deutlich die Oberhand.

Doch jenseits dieser Position äußerten sich auch andere NSDAP-Organe durchaus widersprüchlich zum Streik. Das NSDAP-Organ "Angriff" sprach sich 1927 klar ablehnend dem Streik im NS-Staat gegenüber aus: "[...] die gewaltsame Erzwingung einer Forderung, [...] durch passive Resistenz, Streik [...] ist im nationalsozialistischen Staate nicht gestattet [...]"<22>. Was ja durchaus der Trennung zwischen der "Kampfzeit" in der Weimarer Republik und der Folgephase des NS-Staates entsprach. Im "Angriff" vom 9. 2. 1930 war dann jedoch zu lesen:

Das Recht zum Streik ist ein unbezweifelbares, solange auf der Gegenseite das Recht zur Aussperrung besteht. Wenn ein Staat nicht die Macht hat, eine Klique von rebellierenden Börsen- und Kohlenbaronen zur Raison zu bringen, woher sollte der dann das Recht nehmen, die von ihnen abhängigen arbeitenden Klasse das Anrecht auf Niederlage der Arbeit zu verweigern. [...] Der Staat hat vorerst die Pflicht, jedem schaffenden Menschen Arbeit und Brot zu geben, und wo er das nicht kann oder nicht will, hat der davon Betroffene das Recht, es sich mit den ihm geeignet erscheinenden Mitteln zu nehmen. ("Angriff" a.a.O.)

Die geradezu sozial-revolutionär anmutende Forderung nach Autonomie der Subjekte wird hier gewissermaßen nur "sozialdemokratisiert", da diese Autonomie ja nur bei "Versagen des Staates" gelebt werden darf. Für ein NSDAP-Organ waren diese Zeilen jedoch geradezu ungeheuerlich, da sie Hierarchien und Führerglauben etc. völlig beiseite wischten.

Verstärkt mußte dieser Eindruck noch durch Reinhold Muchow werden, der in ein ähnliches Horn stieß und Streiks im Kapitalismus prinzipiell unterstützte, indem er im Zusammenhang mit den Mansfelder Kupferbergarbeiter-Streiks 1932 schrieb:

Solange dieser Kapitalismus nicht überwunden ist - was das große Ziel des Nationalsozialismus bleibt - ist es nicht nur berechtigt, sondern unbedingt erforderlich, daß die sozial Entrechteten den Ausbeutungstendenzen in der geschlossenen Front Widerstand entgegensetzen. [...] Darum ist alles sittlich berechtigt, was zu seiner [des Kapitalismus'] Überwindung führt. (Muchow, R.: Nationalsozialismus und "freie" Gewerkschaften, München 1932; S. 5 zit. nach: Roth a.a.O.; S. 53)

Nicht nur bei Unternehmern, dem "Mittelklassebauch" der NSDAP, sondern auch bei der NSDAP-Führung selbst mußten solche Gedanken, Zeilen und Aktivitäten der eigenen Basis aber auch der höheren und höchsten Funktionäre größte Besorgnis auslösen. Trotz aller Widersprüche bei der Behandlung der Streikfrage mußte der NSDAP-Elite vor dem Hintergrund solcher Äußerungen, aber auch vor dem Hintergrund der Streiks in der Jahren 1930-1932 klar werden, daß die eigene Basis durchaus andere Vorstellungen von den Zielen des NS hatte und auch bereit war, zumindest zu versuchen, diese durchzusetzen<23>.

II.2. Die Streikrealität und die reale Streikpolitik der NSBO.

Die Streikpraxis der NSBO sah nun längst nicht so widersprüchlich aus, wie die theoretischen Positionen der NSDAP und NSBO zum Streik. Allerdings gab es immer eine starke Einflußnahme der NSDAP auf die Beteiligung bzw. Nichtbeteiligung von NSBOlern oder Parteimitgliedern an Streiks, die der jeweiligen politischen Konjunktur unterlag. So erteilte die NSDAP 1932 beim Berliner Wurstfabrikenstreik ein Teilnahmeverbot, hob jedoch an anderer Stelle trotz der Entrüstung der NS-Arbeiter eine Streikbruchparole auf<24>. Für die NSBO selber jedoch läßt sich die immer stärkere Durchsetzung und Umsetzung der eigenen Position der Partei gegenüber feststellen. D.h. die Streikbeteiligung, -organisierung bzw. -führung unterlag nicht primär parteipolitischen und machtpolitischen Kalkulationen, sondern erwuchs aus beispielsweise der oben skizzierten Position Reinhold Muchows. Spätestens 1933 war die NSBO zu "einem Machtfaktor geworden, den die NSDAP-Führung bei ihrer Machtergreifung einkalkulierte"<25>. Auch wenn es der NSBO nicht gelang, die soziale Zusammensetzung der NSDAP zu verschieben<26>, so verfügte sie nichtsdestotrotz über einen Angestellten- und Arbeiteranhang, der im Gegensatz zu den hartgesottenen Anhängern der "Gelben" durchaus Streik und Arbeitskampf als Mittel nutzen wollte und nutzte<27>:

Wenngleich sich Partei- und NSBO-Führung größte Zurückhaltung gegenüber Streiks auferlegten und diese auf rein wirtschaftliche Belange reduziert wissen wollten, so waren sie doch weder willens noch wohl auch in der Lage, einen generellen Verzicht auf Kampfmaßnahmen auszusprechen. (Mai, NSBO; S. 585)

Von Seiten der "NSBO-Führung, deren betriebliche Aktivisten selbst auf eine aktive materielle Schutzpolitik gegen die wachsende Not der Krise drängten" und gerade auch in der brisanten Streikfrage, wie ein Sonderrundschreiben der Reichsorganisationsleitung, Hauptabteilung VI (Betriebszellen) im September 1932 etwas "pathetisch formulierte, »vor den Arbeitern praktisch Rede und Antwort stehen mußten«", wurden daher eindeutige "Erklärungen »für oder gegen kommende Streikbeschlüsse« verlangt"<28>. Die Organisation selbst ließ keinen Zweifel daran, daß sie künftigen Ausständen gegen den "existenzgefährdenden Lohnabbau unter den gegebenen Bedingungen von vornherein und in jedem Fall »einen berechtigten hundertprozentigen wirtschaft[lich]en Hintergrund« zuerkannte"<29>. Hinter dem Versuch der NSBO-Leitung, den betrieblichen Anhang gerade im Streikfalle "an der organisatorischen und ideologischen Leine" zu halten, die es ja trotz der Äußerungen und Forderungen Muchows gab, verbargen sich vielmehr Befürchtungen "vor unkontrollierten Aktionen und einer politischen Radikalisierung der Betriebszellenaktivisten"<30>. Trotz Ähnlichkeiten bei den Forderungen von NSBO-Führung und NSBO-Basis, sollte der Führung nicht so schnell die Basis aus dem Ruder laufen. Hatten die sich in der NSBO organisierenden Arbeiter und Angestellten recht klare und offensive Vorstellungen vom Arbeitskampf, auch wenn die Zielsetzungen andere waren als bei der SPD, den freien Gewerkschaften, der KPD und der RGO, so war sie es, die den Erwartungsdruck innerhalb der NSBO auf sozial- und arbeitspolitischem Gebiet zusehends erhöhte und die die NSBO zum Machtfaktor werden ließ. Sie war es letztendlich auch, die die NSBO-Vertreter und nicht in der NSBO organisierte nationalsozialistische Arbeiter in Streikräte, -leitungen etc. wählte<31>. Als ein Beispiel für diese Unterstützung bzw. den Zuspruch die/der der NSBO widerfuhr, gilt der BVG-Streik 1932. Von der Delegiertenkonferenz wurden im späteren Verlauf des Streiks 4 NSBOler in die Streikleitung gewählt. Der Zuspruch, der ihnen auch von anderen Organisationsvertretern zufiel, ermöglichte letztendlich ihre Beteiligung an diesem Leitungsgremium.

Die NSBO-Streikpraxis erscheint somit als ein Produkt der widersprüchlichen Positionen aller übergeordneter Ebenen der NSDAP/NSBO zum einen. Zum anderen aber auch als ein Produkt der Loslösung der Basis von der gänzlich durch taktische Überlegungen bestimmten NSDAP-Haltung zur Streikfrage, dem eigenen Anspruch nach Aufbau eines stärkeren "Schutzes und einer aktiven sozialen Schutzpolitik" sowie der Mobilität und des Druckes der Basis gegenüber der NSBO-Leitung.

III. Kodifizierung versus Improvisation. Das Streikrecht im Rahmen der "nationalsozialistischen Arbeitsverfassung" - AOG.

Die Widersprüchlichkeit innerhalb der NSDAP und der NSBO zu Fragen der Streiktheorie und der -praxis, aber auch der Konflikt zwischen Basis und Überbau der Partei bzw. der Parteiorganisation läßt sich auch als ein Moment bei der Ausgestaltung des "Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit" - kurz "AOG" -, wiedererkennen. Weder die NSDAP noch die NSBO hätten es sich leisten können, der eigenen ArbeiterInnenbasis mit einem gesetzlich festgelegten Streikverbot insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung im "Streikjahr" 1932 vor den Kopf zu stoßen<32>. So lassen sich bei der Entstehung des "AOG" Überlegungen und innerparteiliche Diskussionen nachzeichnen, die sich mit eben diesem

Problemzusammenhang mit unterschiedlichen Ergebnissen auseinandersetzen. Dies weist aber auch darauf hin, daß es sich nicht nur um ein rein taktisches Vorgehen handelt, sondern auch Resultat unterschiedlicher Standpunkte innerhalb der Partei- und Organisationseliten ist. Darüber hinaus können auch persönliche Kontinuitäten aufgezeigt werden, die wiederum klar unterstreichen, wes Geistes Kind die Väter des "AOG" waren und wessen Interessen sie bei der Ausgestaltung des Gesetzes im Auge hatten.

Das am 20.1.1934 erlassene und in Kraft getretene "Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit"<33>, auch als "magna charta der nationalsozialistischen Arbeitsverfassung"<34> bezeichnet, hatte in dem am 4. April 1933 erlassenen "Gesetz über Betriebsvertretungen und über wirtschaftliche Vereinigungen" und dem am 19. Mai 1933 in Kraft getretenem "Gesetz über die Treuhänder der Arbeit"<35> partielle Vorläufer. In beiden Gesetzen finden sich Abschnitte, die indirekt auf die Streikfrage eingehen, dabei aber kein explizites Streikverbot aussprechen. Das "GBwV" richtete sich noch klar gegen die Betriebsvertretungen der ArbeiterInnen bzw. deren selbstbestimmte Zusammensetzung; und folglich wurden hier auch in erster Linie Maßnahmen gegen Betriebsvertretungsmitglieder formuliert. So wird in Art. 1 § 2 des "GBwV"s ausgeführt, daß "die oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde [...] das Erlöschen der Mitgliedschaft solcher Betriebsvertretungsmitglieder anordnen [kann], die in staats- oder wirtschaftsfeindlichem Sinne eingestellt sind"<36>. Daß sich hinter "wirtschaftsfeindlich" Streik- und Arbeitskampfmaßnahmen verbergen, scheint, vor dem Hintergrund der Ausführungen aus dem 1. Kapitel der Arbeit, klar zu sein. Darüber hinaus erlaubt das "GBwV" auch die Entlassung von Arbeitnehmern ohne Recht auf Einspruch, "wenn die Kündigung mit dem Verdacht staatsfeindlicher Einstellungen begründet wird"<37>. Dieser Passus ermöglichte den Behörden und den Unternehmern nicht nur die Möglichkeit, gerade in der Frühphase des NS-Staates insbesondere gegen KPD-, RGO-, SPD- und Gewerkschaftsmitglieder vorgehen zu können, sondern war darüber hinaus eine Form des impliziten Streikverbots.

Sekundiert wurde das "GBwV" im folgenden durch das "GTrA", das die in der Weimarer Republik erkämpfte Tarifautonomie aushebelte. Durch das "GTrA" waren nun die Treuhänder der Arbeit, durch den Reichskanzler ernannt und von den Weisungen der Reichsregierung abhängig, für alle bisher in die Tarifverhandlungen fallende Belange zuständig<38>. Nach dem "GTrA" regeln die Treuhänder "an Stelle der Vereinigungen von Arbeitnehmern, einzelner Arbeitgeber oder der Vereinigungen von Arbeitgebern rechtsverbindlich für die beteiligten Personen die Bedingungen für den Abschluß von Arbeitsverträgen"<39>. In dem darauf folgenden Absatz wird den Reichstreuhändern die alleinige "Aufrechterhaltung des Arbeitsfriedens"<40> unterstellt, was die klare Unterwerfung der ArbeiterInnen unter eine permanente Friedenspflicht bedeutet.

Durch das "AOG" wurde sowohl das "GBwV" als auch das "GTrA" aufgehoben bzw. in das "AOG" integriert. Darüber hinaus wurde nun endgültig das Betriebsrätegesetz von 1921 außer Kraft gesetzt, ebenso die Verordnungen über das Schlichtungswesen vom Mai und Dezember 1923 und die Tarifvertragsordnung<41>. Durch das "AOG" wurde nun die rechtliche Stellung der ArbeiterInnen den Unternehmern gegenüber völlig umgestaltet. In ihm werden die ArbeiterInnen zur "Gefolgschaft" des Unternehmers, der nun als "Betriebsführer" eine gesetzlich völlig abgesicherte Herr-im-Hause-Position einnimmt<42>. Gesetzlich wird festgelegt, daß beide Seiten "gemeinsam zur Förderung des Betriebszweckes und zum gemeinsamen Nutzen von Volk und Staat"<43> zu arbeiten haben. Im Gesetz wird somit das Erwirtschaften von Profiten durch den "Betriebszweck" ausgedrückt, der sich wiederum hinter dem "gemeinsamen Nutzen von Volk und Staat" verbirgt. Die faktische als auch gesetzliche Vormachtstellung des Unternehmers<44> wird versucht dadurch zu kaschieren, daß ihm eine Fürsorgepflicht - "Er hat für das Wohl der Gefolgschaft zu sorgen"<45> - anheim gestellt wird. Der dem "allmächtigen" Unternehmer an die Seite gestellte "Vertrauensrat" - ein Gremium mit rein beratender Funktion, das aus durch den Unternehmer ernannten Arbeitern und Angestellten zusammengesetzt ist und nur unter Vorsitz des Unternehmers tagen und beraten darf<46> - hat, getreu dem "AOG", die "Pflicht, das gegenseitige Vertrauen innerhalb der Betriebsgemeinschaft zu vertiefen" und "hat ferner auf eine Beilegung aller Streitigkeiten innerhalb der Betriebsgemeinschaft hinzuwirken"<47>. Die Aufgabe und Stellung des neugeschaffenen "Vertrauensrates" - einst Betriebsrat und rechtlich gesehen die zentralste Stelle der Kontroll- und Einflußmöglichkeiten der ArbeiterInnen im Betrieb - wird durch das "AOG" ins Gegenteil der Institution des Betriebsrates, gewissermaßen in einen "Vorposten des Kapitalisten" verwandelt.

Genau an diesem zentralen Punkt des Gesetzes läßt sich die Hauptintention seiner geistigen Väter ablesen: "Hauptnutznießer dieser Neuordnung der sozialpolitischen Institutionen waren die großen Konzerne, die zum erstenmal seit dem Weltkrieg wieder in eine Phase gewaltiger und gesicherter Expansion mit steigenden Gewinnspannen eintraten"<48>.

Zu den Verfassern des "AOG" gehörte Dr. Werner Mansfeld, von 1933 bis 1942 Ministerialdirektor und Abteilungsleiter im Reichswirtschaftsministerium und schon vor 1933 Justiziar und Vertreter in Tarifverhandlungen des Vereins für bergbauliche Interessen in Essen. Der autoritär-patriarchale Zug des "AOG" trägt klar Mansfelds Handschrift. Er stand der Verhaltensweise der Bergwerksdirektoren wohlwollend gegenüber und hing dem "sehnsüchtigen Ehrgeiz, wieder einmal Herr im eigenen Haus zu sein"<49> ebenso an, wie seine Auftraggeber. Darüber hinaus verband ihn mit anderen Industriellen wie etwa Thyssen "eine tiefe Feindschaft allen Erscheinungsformen der Arbeiterbewegung gegenüber sowie die Entschlossenheit, die Großmachtstellung Deutschlands zu erneuern", und es ging ihm beim Entwurf des "AOG" hauptsächlich "um die gesetzliche Verankerung innenpolitischer Ziele, die Gemeingut nahezu aller konservativer Gruppen geworden waren"<50>. Engster Mitarbeiter Mansfelds beim Entwurf und der Ausarbeitung des "AOG" war Dr. Manfred Pohl, vor 1927 in der sozialpolitischen Abteilung der AEG tätig, danach Beamter im Reichswirtschaftsministerium und 1933 ins Reichsarbeitsministerium abberufen<51>. Pohl gilt als "personifizierte Schaltstelle zwischen DAF/Arbeitswissenschaftlichem Institut (AWI), zentraler Ministerialbürokratie und Wirtschaft"<52>. Daneben ist Pohl auch der Initiator der "Leipziger Vereinbarung" zwischen der DAF und der "gewerblichen Wirtschaft" 1935, wie zentraler lohnpolitischer Denkschriften des AWI und Vertreter des Staatssekretärs Posse auf den Sitzungen des Sozialausschusses der Vierjahresplanbehörde<53>.

Darüber hinaus beherrschte sowohl Nationalsozialisten wie völkische Gruppen und Deutschnationale seit dem Ende des ersten Weltkriegs die Angst vor den streikenden ArbeiterInnenmassen. So wurde die "Erbschaft der Novemberrevolution" (Mason) zur Leitlinie nationalsozialistischer Politik gegenüber der ArbeiterInnenschaft<54>. Damit einher ging die Frage nach der Kodifizierung eines Streikverbots. Die zwischen 1933 und 1939 an der Erarbeitung eines neuen, nationalsozialistischen Strafgesetzbuches arbeitenden Vertreter von Wissenschaft, Justizbehörden und Partei, zu denen auch die ns-Juristen Thierack und Freisler gehörten, sollten u.a. auch hier für Klärung sorgen. So waren es im Septem

ber 1934 eben diese beiden, die die Überlegung, ein Streikverbot zu kodifizieren, zurückwiesen<55>:

Zunächst, [...], sei es völlig undurchführbar, bei einer Massendemonstration von tausenden von Arbeitern alle Beteiligten zu bestrafen. Aber auch bei einer vergleichsweise begrenzten Arbeitsniederlegung müsse vermieden werden, daß sich aus Sympathie mit den Verhafteten ein Generalstreik entwickele, bei dem die Arbeitsfront möglicherweise sogar Partei für die Streikenden ergreifen könnte. Es komme daher nur darauf an, die "Nerven- und Willenszentren" aufzubrechen. [...] Die Strafbestimmungen blieben auf "Rädelsführer" und "Streikhetzer" beschränkt. Ein generelles Verbot sollte lediglich für Streiks in lebenswichtigen Betrieben gelten. (Morsch, Streik; S. 671)

Auch wenn es kein explizites Streikverbot im ns-Deutschland gab, so waren die Positionen der Juristen und Richter in diesem Punkte klar. Werner Mansfeld selbst schrieb dazu in der von ihm herausgegebenen Zeitschrift "Deutsches Arbeitsrecht": "Die Beseitigung des Koalitionsrechts durch das Treuhändergesetz vom 19. Mai 1933 schließt faktisch ein Streikverbot mit ein"<56>, und das "Soziale Ehrengericht Mitteldeutschland" führte im Sommer 1936 in einem Urteil gegen eine streikführende Arbeiterin aus:

[...] Ihre Handlungsweise verstößt gegen den Grundgedanken des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit. Im nationalsozialistischen Staat sind Arbeitskämpfe wie Streik und Aussperrung undenkbar. Arbeitskämpfe sind somit Verstöße gegen das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit. (Behnken, Sopade 3/9-36; S. 1168)

Die Paragraphen über den Vertrauensrat und die Reichstreuhänder zielten auf ein faktisches Verbot von Streiks ab, unterließen es dabei aber, ein Streikverbot zu kodifizieren. Somit bot diese "Lücke in der nationalsozialistischen Arbeitsverfassung"<57> die Möglichkeit zur "kalkulierten Improvisation"<58>, d.h. je nach Lage konnte ganz flexibelgehandelt werden. Daß diese Flexibilität in der Regel für die StreikführerInnen KZ, Entlassung und damit wirtschaftlich-soziales Elend für einen Großteil der Mitstreikenden sowie verschärfte Überwachung durch die Gesatpo bedeutete, war ebenso klar.

IV. Vier Jahre "Tausendjähriges Reich". Zur wirtschaftlichen, sozialen und arbeitstechnischen Lage der ArbeiterInnen in den Jahren 1933-1936.

Diese arbeitsrechtliche Entwicklung, die die "gesetzliche Verankerung innenpolitischer Ziele, die Gemeingut nahezu aller konservativen Gruppen"<59> war, war jedoch ohne ein sozio-ökonomisches und politisches Fundament undenkbar. Die Grundsteinlegung hierfür ermöglichte die Wirtschaftskrise ab 1929, die ein Millionenheer von ArbeiterInnen in die Arbeitslosigkeit trieb, sie von Arbeitslosenunterstützung, danach von der Krisenunterstützung und dann von der Wohlfahrtsunterstützung abhängig machte<60>. Am Ende dieser Reihe stand 1933 für ca. 1,5 Millionen ArbeiterInnen die "Nichtunterstützung"<61>. Einher damit ging sowohl die Schwächung der traditionellen Arbeiterorganisationen<62>, als auch die extreme Schwächung der Stellung der ArbeiterInnen innerhalb der Betriebe, insbesondere den Forderungen der Unternehmer gegenüber, nach mehr und besserer Arbeit für weniger Lohn<63>. Flankiert wurde diese Entwicklung schon vor 1933 durch die Notverordnungen der Präsidialkabinette, durch die die ArbeiterInnen wie ihre Organisationen weiter in die Defensive gedrängt wurden, um letztendlich durch die Abschaffung der Parteien, die Zerschlagung der Gewerkschaften und den Terror der Nazis gegen KPDlerInnen, SPDlerInnen, FreigewerkschaftlerInnen usw. vollendet zu werden. Mit der Abschaffung der Gewerkschaften am 2. Mai 1933 war die letze legale Stellung der Arbeiterorganisationen innerhalb der Betriebe zerschlagen worden und die alte Situation der rechtlich vereinzelten ArbeiterInnen wiederhergestellt worden. In den folgenden Jahren gelang es Unternehmern und Nationalsozialisten stärker als schon vor 1933, die ArbeiterInnenschaft in das "als Volksgemeinschaft deklarierte deutsche Arbeitshaus"<64> - auch "Tausendjähriges Reich genannt" - zu treiben:

In den Betrieben schimpft man über die schlechten Lohnverhältnisse und die steigenden Preise, über die militärische Behandlung, über das rasende Arbeitstempo, den meist verkürzten Urlaub, über den Schwindel der "Kraft durch Freude" und der Arbeitsfront, über die Rechtlosigkeit. Man ist verbittert über zunehmende Kurzarbeit. [...]

Nach jeder Verhaftung wird es in dem Betriebe, in dem man wieder angefangen hatte, sich auszusprechen, auf lange Zeit sehr still und ruhig. Die Nazis spüren die Unruhe und Unzufriedenheit in den Betrieben sehr wohl, aber sie verlassen sich und zwar zur Zeit noch mit Recht, immer wieder auf die Wirkung ihres mörderischen Terrors auf den Arbeiter,der außerdem die Arbeitslosigkeit fürchtet, besonders, wenn er Familie hat. (Behnken, Sopade 2/9-35; S. 1061)

Dieser Bericht aus Sachsen von 1935 spiegelt die Verschärfungen wider, die seit 1933 vorgenommen worden waren. Es ging der ns-Sozial- und Arbeitspolitik nicht um die Abschaffung von Armut und Not, Kaufkrafterhöhung oder ein auf ausgeglichenem Wachstum beruhendes steigendes Bruttosozialprodukt. Auf der Basis der Zerschlagung der Gewerkschaften wurde eine Rüstungskonjunktur aufgebaut, die in erster Linie die Produktionsgüterindustrie boomen, die Konsumgüterindustrie nur peripher am Wachstum teilhaben ließ und dabei versuchte, die ArbeiterInnen zwischen Arbeitszeitverlängerungen, Lohnkürzungen, erhöhten Abgaben etc. in die Zange zu nehmen.

Im Sommer 1933 formulierte Hitler das zentrale Anliegen dieser Politik so: "Unsere Aufgabe heißt Arbeit, Arbeit und nochmals Arbeit! Aus dem Gelingen der Arbeitsbeschaffung werden wir die stärkste Autorität erhalten"<65>. Es ging dem Regime jedoch nicht nur um die "stärkste Autorität", sondern letztendlich um die eigene Existenz. Hing doch die Frage nach der Konsolidierung des NS in Deutschland von der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ab<66>. Die 6,12 Millionen Arbeitslosen vom Februar 1932 waren bereits im Sommer 1933 auf 4,46 Millionen zusammengeschrumpft, was als ein vorläufiger Erfolg der Arbeitsbeschaffungsprogramme der Endphase der Weimarer Republik gewertet wurde und auf ein langsames Erholen der Konjunktur schließen ließ. Die vom NS installierten Regulate waren das Zweite Gesetz zur Minderung der Arbeitslosigkeit, sog. "Reinhard-Programm", das später in den Reichsarbeitsdienst umgewandelt wurde, die "Landhilfe" für Jugendliche, die Aussteuerung von Frauen aus dem Arbeitsmarkt über die "Doppelverdiener-Kampagne" und die Ehestandsdarlehen<67>, das Fälschen der Arbeitslosenstatistiken und das Ankurbeln der Rüstungswirtschaft einschließlich der Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht 1935<68>. Auch wenn es gelang, die Arbeitslosigkeit über diese Mittel und Hebel bis 1936 ungefähr auf den Stand von 1928<69> - immerhin noch 1,6 Millionen - zu drücken, blieben jedoch im gleichen Zeitraum zentrale Probleme bestehen, die für die ArbeiterInnen wirtschaftlich und sozial geradezu existenziell waren: So herrschte unter Jugendlichen und älteren ArbeiterInnen eine überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit, die sich unter den Jugendlichen und jungen ArbeiterInnen aufgrund des Erlasses des Reichsarbeitsministers vom 28. 8. 1934 zur bevorzugten Einstellung älterer Arbeiter und Angestellter noch länger hält<70>. Trotzdem gelingt es aber nicht, die Arbeitslosigkeit unter den älteren Arbeitern zu drücken; die Arbeitslosigkeit steigt hier noch zwischen 1933 und 1936 von 3% auf 8,2%<71>. Daneben findet nicht nur eine altersmäßige Differenzierung bei den Arbeitslosen statt, sondern auch eine regionale. In agrarischen Gebieten steigt die Arbeitslosigkeit bis auf 80%-90% an, was zum Einsetzen einer starken Migration und Hunger- und Bettelmärschen in diesen Gebieten und einer Umstrukturierung der Erwerbsformen führt: der landwirtschaftliche Nebenerwerb wird Hauptberuf zur Sicherung des physischen Überlebens<72>. In den Städten und den wichtigen Industriestandorten gibt es kaum Ausweichmöglichkeiten, so daß häufig handwerkliche Kleinstbetriebe eröffnet werden<73>. Die Schicht der ärmsten Handwerker und Gelegenheitshändler machte ein knappes Drittel dieses Wirtschaftssektors aus und wurde durch den Zustrom arbeitsloser Industriearbeiter noch zusätzlich aufgebläht. Von 1931 bis 1936 erhöhte sich die Zahl der selbständigen Handwerksbetriebe von 1,383 Millionen auf 1,734 Millionen<74>.

Darüber hinaus stieg die Zahl der KurzarbeiterInnen seit 1929 permanent an. Die Unternehmen nutzen diese Möglichkeit vor allem, um ihren FacharbeiterInnenstamm zu halten. So sank die Zahl der KurzarbeiterInnen zwar von 260.167 1932 auf 63.951 1934, stieg danach aber wieder rasant auf 100.257 an, um bis 1937 auf 77.456 abzusinken, was immer noch über dem Stand von 1934 lag<75>. Ebenso wie bei der generellen Arbeitslosigkeit kam auch bei der Kurzarbeit eine regionale, sektorielle und geschlechtliche Differenzierung hinzu. Insbsondere in der Textil- und Lederwarenindustrie - beides "Hochburgen" von Frauenarbeit - kam es zu einem drastischen Anstieg der Kurzarbeit. Überdies hinkten generell Gebiete und Betriebe mit starker Exportorientierung der seit 1934 verstärkt laufenden Entwicklung in der Rüstungsgüter- und Schwermetallindustrie hinterher. So war beispielsweise die Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit in Sachsen extrem hoch, wohingegen sie sich im westlichen und nördlichen Regionen im Mittelfeld bewegte und zunehmend zurückging<76>. Nichtsdestotrotz pendelte die Lage in der Eisen- und Stahlindustrie bis zum Vierjahresplan konstant zwischen Kurzarbeit, Massenentlassungen und hohen Überstundenforderungen. Dieses Wechselbad zwischen extremster Ausbeutung der Arbeitskraft bei nicht gestiegenen Löhnen, Reduzierung des Einkommens über Kurzarbeit und Absinken auf das Existenzminimum bei Arbeitslosigkeit führte zu einer extremen Verelendung der ArbeiterInnen, die sich nicht nur auf einer finanziellen Ebene abspielte, sondern auch ihre physischen und psychischen<77> Folgen zeitigte:

Von den längerfristig Arbeitslosen war wiederum ein immer größerer Teil "nicht voll einsatzfähig", d.h. in erster Linie körperlich nicht mehr hundertpozentig leistungsfähig. Der Anteil dieser Erwerbslosen an der Gesamtheit der Arbeitslosen verdoppelte sich von Ende 1936 bis Kriegsbeginn. (Hachtmann, Arbeitsmarkt; S. 197)

Was diese Auszehrung auf Seiten der ArbeiterInnenschaft war, war das stetig steigende Wachstum, angetrieben durch die Investitionen des Staates insbesondere in die Rüstung, auf Seiten der Industrie. Dabei vollzog sich hier eine vergleichbare Entwicklung wie bei der Entwicklung der Arbeitslosigkeit: eine sektorielle und regionale Differenzierung setzte sich radikal durch<78>. Dies führte in der metallverarbeitenden Industrie zu einem Anstieg der in lohnabhängiger Beschäftigung stehenden IndustriearbeiterInnenschaft: zwischen 1932/33 und 1939 stieg der Prozentsatz von 19% auf 29,6%. Dabei konnten einzelne Bereiche wie beispielsweise die Kraftfahrtzeugindustrie ihren Beschäftigtenanteil verdoppeln, und umgekehrt erfolgte in den drei größten Bereichen der Konsumgüterindustrie (Textil-, Bekleidungs, Nahrungs- und Genußmittelindustrie) eine Reduzierung des Beschäftigtenanteils um ca. ein Drittel<79>.

Jenseits dieser Form der Umstrukturierung der ArbeiterInnenschaft über Krise, Arbeitslosigkeit, Abdrängen in ein ökonomisches Existenzminimum, Zwang zur bedingungslosen Mobilität, Fixierung eines Arbeitsrechts, das die ArbeiterInnenschaft zu reinen "Lohnsklaven" degradiert und politischer Entmachtung über Zerschlagung der ArbeiterInnenorganisationen und der Gewerkschaften, erfolgte der unternehmerische Angriff auf die Löhne und die Arbeitszeit vor dem Hintergrund der skizzierten Umstrukturierung, flankiert von einer zusätzlichen staatlichen Abschöpfungspolitik. Der Angriff auf die Löhne wurde neben der Ausschaltung der Gewerkschaften von der Installation des "AOG" flankiert. Hier

wurden "Anfang und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit und Pausen" als auch die "Zeit und Art der Gewährung des Arbeitsentgeldes" und "die Grundsätze für die Berechnung der Akkord- und Gedingearbeit"<80> allein in die Hände des Unternehmers gelegt. Hinzu kam die regionale und überregionale Regelung der "Tarife" durch die Treuhänder der Arbeit, die jedoch durch die reale Macht der Unternehmer in den Betrieben ausgehebelt wurde, erst ab 1938/39 zu greifen begann und bis 1945 ein permanenter Konfliktbereich blieb<81>.

Noch 1928 lag der durchschnittliche Nettowochenverdienst in der Industrie bei 37,70 RM, stieg 1929 noch auf 38,60 RM, um dann bis 1933 kontinuierlich abzusinken. So lag er 1933 bei 25,82 RM und stieg bis 1936 auf 28,77 RM<82>. Bis 1943, dem Höchststand des Nettoverdienstes im NS, wurde das Nachkrisenniveau von 1930 mit 35,58 RM nicht wieder erreicht<83>. Den Unternehmern war es gelungen, die Krise als Mittel der Umstrukturierung und des Angriffes auf die ökonomischen Grundlagen der ArbeiterInnenschaft erfolgreich zu nutzen. Wenn schon der krasse Unterschied bei der Lohnhöhe zum Krisenjahr 1929 auffällig ist, so fällt beim Bruttolohn noch die hohe Belastung durch gesetzliche und außer

gesetzliche Abgaben ins Gewicht. So gingen auf der gesetzlichen Ebene die Lohnsteuer, die Bürgersteuer und die Abgaben zur Sozialversicherung vom Lohn ab. Das Lohnsteueraufkommen wuchs von 1929/30 bis 1937/38 von 1396,1 Millionen RM auf 1760,2 Millionen RM, wobei die Zahl der lohnabhängigen ArbeiterInnen nur geringfügig wuchs. Seit 1934 wurde eine Staffelung nach Familienstand und Kinderzahl und eine zunehmende Progression eingeführt. Der Lohnsteuersatz für Ledige erhöhte sich bis 1937/38 um das Dreifache. Ab 1935 wurde die Ehestandshilfe und die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe in den neuen Lohnsteuertarif integriert<84>. Daneben existierte seit 1930 die Bürgersteuer, die bei ihrer Einführung zwar noch von der ns-Bewegung abgelehnt wurde, nach 1933 jedoch zur Finanzierung weiterer Rüstungsausgaben beibehalten und 1942 in die Einkommenssteuer integriert wurde. Sie wurde nach Familienstand und Kinderzahl gestaffelt ab dem 18. Lebensjahr erhoben, hatte nach unten keine Begrenzung der Steuerpflichtigkeit und betrug ca. 2% des jährlichen Arbeitseinkommens<85>. Insgesamt lagen die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung zwischen 1933 und 1942 bei ca. 9% des durchschnittlichen Bruttoverdienstes<86>. Dabei traten jedoch starke Schwankungen bei den einzelnen ArbeiterInnen auf. Je nach Industriezweig und -region lagen die Sozialversicherungsbeiträge zwischen 14,3% (Metall), 12,3% (Konsumgüter- und Textilindustrie) und 11,7% (Papiergüterindustrie). Zu diesen Abgaben kamen noch die Kirchensteuer, die 10%-15% der Einkommenssteuer betrug, die Beiträge an die DAF und die "Spenden" an das Winterhilfswerk. Die DAF-Beiträge betrugen je nach Familienstand 1,2%-3,5% des Bruttolohns und wurden in der Regel von den Lohnbüros einbehalten. Bis 1939 hatten 70% aller Betriebe diese Praxis verwirklicht, womit ein "Einsparen" dieser Beiträge fast unmöglich war. Hinzu kam, daß mit dem Erlaß vom 10. Oktober 1935 dem Unternehmer anheimgestellt wurde, nur "Mitglieder der Deutschen Arbeitsfront zu beschäftigen und von der Einstellung solcher Personen abzusehen, die [.

..] sich weigern, ihren Beitritt zu vollziehen"<87>. Damit wurde faktisch die Zwangsmitgliedschaft in der DAF eingeführt und 1937 noch verschärft, indem eine Nichtmitgliedschaft einen Entlassungsgrund darstellte, wenn ein entsprechender Passus in der "Betriebsordnung" vorhanden war. Vergleichbar verhielt es sich mit den Spenden für das Winterhilfswerk - kurz "WHW". 1936, und endgültig 1937 wurde das "WHW" einer staatlichen Behörde gleichgestellt, und im Urteil des Reichsarbeitsgerichts vom 16. Juli 1937 hieß es:

"Die gesunde Volksanschauung erwartet mit Recht, daß nicht straffrei bleibt, wer die Maßnahmen der für die Ausschüttung der Winterhilfsmittel maßgebenden Stellen mittels unwahrer Verdächtigungen zu ungunsten des anderen beeinflussen versucht." (zit. nach: Hachtmann, Lebenshaltungskosten; S. 43)

Darüber hinaus waren Unternehmer durch ein Urteil vom 27. Oktober 1937 zur fristlosen Entlassung von ArbeiterInnen bei Verweigerung der Beteiligung am "WHW" in "üblicher Weise" berechtigt. Über diese Mechanismen gelang es, das "Spendenaufkommen" an das "WHW" von 88.827.000 1934/35 auf 131.257.000 1939 zu steigern<88>. Die ungefähre "reichsdurchschnittliche Mindestspende" lag bei 10% der Lohnsteuer.

Doch neben dieser, durch staatliche Maßnahmen flankierten Niedriglohnpolitik wurden die ArbeiterInnen in der ersten Häfte der Dreißiger Jahre mit einer Nahrungsmittelkrise und steigenden Lebensmittelpreisen konfrontiert. Der Mangel insbesondere an Fetten und Fleisch war Folge u.a. der Mißernte von 1934, der Autarkiepolitik und der Devisenpolitik des Reichs, das möglichst alle Devisen für Rüstungsgüter nutzte<89>. So versuchten die ArbeiterInnen die Lücken durch den Verbrauch anderer Nahrungsmittel auszugleichen, was jedoch wieder hier zu Preissteigerungen führte. Von Dezember 1932 bis Dezember 1935 erfolgten Preishebungen bei Kartoffeln um 20,1%, bei Gemüse um 21,8%, bei Milchprodukten um 12,7%, bei Erbsen um 56,3% und bei Fisch und Fleisch um 21,1%<90>. Aufgrund des Mangels und der Preissteigerungen kam es zu Rempeleien und tumultartigen Szenen vor Fleischereien und Butterständen, und der Regierungspräsident der Provinz Westfalen berichtete Mitte 1935 nach der Einführung von Festpreisen durch den Reichsnährstand:

[D]ie Arbeiterbevölkerung hat kein Verständnis dafür, daß die - zum Teil an sich vielleicht berechtigten - Preissteigerungen durch die Organe des Nährstandes durchgeführt werden zu einer Zeit, in der der Arbeiter sich auf das äußerste einschränken muß. Ich halte mich für verpflichtet, darauf hinzuweisen, daß durch die Maßnahmen des Nährstandes, die einseitig die Interessen einzelner Berufsgruppen berücksichtigen, eine ungeheure Gefahr für den Staat entstehen kann und entstehen wird, wenn nicht baldmöglichst Abänderung getroffen wird. [...] Es ist wiederholt vorgekommen, daß Einzelanordnungen von Unterorganen des Nährstandes ungeheure Erbitterung hervorgerufen haben. (zit. nach: Hachtmann, Lebenshaltungskosten; S. 55)

Nach einer recht schematischen Darstellung des Wirtschaftsreferenten der Reichskanzlei mußten in einem Fünf-Personen-Haushalt die ArbeiterInnen bis zu 54% ihres Bruttolohnes für Lebensmittel aufwenden<91>. Einen weiteren Großposten stellte die Miete dar. 1937 zahlten ArbeiterInnenfamilien 23,6% ihres Einkommens für Miete<92>. Dabei ist anzumerken, daß 14% der Arbeiterwohnungen keinen Elektroanschluß besaßen, 40% keinen Gasanschluß, 23% keinen Wasseranschluß und 96% weder Bad noch Dusche besaßen<93>. So wurde auf einer Besprechung der Treuhänder der Arbeit Ende August 1935 geklagt, daß die "eingetretenen und nicht wegzuleugnenden Preiserhöhungen für den Arbeiter unter gar keinen Umständen tragbar" waren und die Arbeiter als "die Ärmsten der Armen nicht einmal soviel übrig" behielten, "wie für die Beköstigung in der Kantine eines größeren Lagers, die bekanntlich besonders billig ist, erforderlich sein muß"<94>.

Die ArbeiterInnen befanden sich in den ersten Jahren des NS somit zwischen zwei Druckpunkten: den Forderungen des Kapitals nach mehr Arbeit zu weniger Geld, flankiert von der rechtlichen Fixierung der unreglementierten Unternehmerherrschaft in den Betrieben und einer staatliche Lohnabschöpfungspolitik und dem Zwang, mehr arbeiten zu müssen, um wenigstens geringfügig über das Existenzminimum zu kommen. So bedeutete 1933/34 die noch vereinzelte Heraufsetzung der Arbeitszeit entweder ein Angleichen an die Lage von vor 1929 oder eine durchaus willkommene momentane Lohnanhebung<95>. In der Arbeitszeitverordnung vom 26. Juli 1934 wurde zwar der 8-Stunden-Tag formell festgelegt, war aber durch die Tarifordnungen für die einzelnen Wirtschaftszweige durch die Treuhänder der Arbeit beliebig ausdehnbar. Mit dieser Formulierungen in der neuen Arbeitszeitverordnung verwirklichten die Unternehmer eine völlig freie Festlegung der Arbeitszeit, rein nach ihren Bedürfnissen<96>. So kam es schon vor 1936 zu Wochenarbeitszeiten von bis zu 72 Stunden und von der Gewerbeaufsicht Preußen wurden Metallunternehmen registriert, "in denen die Arbeiter 80-100 Wochenstunden arbeiten mußten"<97>.

Vor dem Hintergrund dieses Umstrukturierungsangriffs und der extremen Erhöhung des Zwangs zur Arbeit "war der Klassenantagonismus zwischen Lohnarbeit und Kapital für jeden Arbeiter"<98> nur zu gut erfahrbar. Die "sozialharmonische Betriebs- und Volksgemeinschaft"<99> blieb somit Fiktion, was auch von den Behörden mit zunehmender Besorgnis registriert wurde. So berichtete beispielsweise die Staatspolizeistelle Hannover im Juli 1935:

[...] Auch die wirtschaftliche Lage, zumal der Arbeiterschaft, beeinflußt die Allgemeinstimmung in ungünstigem Sinne und bedarf daher hinsichtlich der weiteren Entwicklung einer besonderen Beachtung. [...] Von allen diesen Klagen erscheint die Stimmung unter der Arbeiterschaft bedenklich und unbedingt beachtenswert. Hier sind es die Lohnverhältnisse, die die vorhandene Unzufriedenheit der Arbeiter und auch der kleineren Angestellten pp. steigert. [...] Die Preise für Lebensmittel des täglichen Bedarfs seien zu hoch. Neue Kartoffeln, Gemüse und Obst seien zwar genügend da, aber viel zu teuer und von dem kleinen Mann demzufolge nicht zu erwerben. [...] Lohn- und Preisfrage für Lebensmittel des täglichen Bedarfs sind die Gründe für die tatsächlich vorhandene und begreifliche Unzufriedenheit in der Arbeiterschaft. Sie sind in erster Linie der Hauptunterhaltungsstoff dieser Kreise. [...] (Mlynek, Gestapo Hannover; S. 399)

Die Behörden taten gut daran, sich Sorgen zu machen. Denn schon im Sommer 1935 gärte es in der ArbeiterInnenschaft so stark, daß ein Sopade-Bericht aus Westfalen erahnen ließ, wohin die Reise gehen sollte:

Zweifellos ist eine starke Widerstandsstimmung vorhanden. In den Betrieben wird lebhaft diskutiert. Es kursieren Gerüchte von Arbeitsniederlegungen in allen Teilen des Reiches. Genaues weiß man nicht. Daraus entstehen Gespräche, die erwägen, ob sich denn Streiks jetzt im Dritten Reich schon lohnen. Jedenfalls entsteht neu die Besinnung auf die eigene Kraft. Man kann heute schon beobachten, daß sich in der Arbeiterschaft die Hoffnung regt, durch Arbeitsniederlegungen die Lage verbessern zu können. (Behnken, Sopade 2/7-35; S. 775)

V. "[...], jetzt eröffnen sich die ersten Möglichkeiten eines neuen Angriffs, der mit einer neuen Kampftaktik auf das alte sozialistische Ziel gerichtet sein muß, [...]"<100>.

Das "Streikjahr" 1936.

Das Fundament des durch einen Umstrukturierungsangriff noch nie dagewesenen Ausmaßes aufgebauten "Arbeitshaus Deutschland" war jedoch notgedrungen sehr wacklig, da es, trotz der anderslautenden offiziellen Verlautbarungen, die Widersprüche innerhalb eines kapitalistischen Wirtschaftssystems nicht aufheben konnte. Es gelang dem Regime zwar, in relativ kurzer Zeit einen ungeheuren Zwang zur Arbeit bei den ArbeiterInnen durchzudrücken, der jedoch mit dem nachlassenden "Schock, den Krise und Massenarbeitslosigkeit"<101> hervorgerufen hatten und der sich einstellenden Vollbeschäftigung in seiner Bedingungslosigkeit zusehends in Zweifel gezogen wurde. Zudem produzierte das Verlangen der Unternehmer nach zahllosen schuftenden ArbeiterInnen in ihren Fabriken in ebenso kurzer Zeit einen Mangel an freiverfügbaren Arbeiterkräften, der ab 1935 mit der Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht nochmals verschärft wurde. Die Unternehmer steuerten diesen Entwicklungen auf ihre Weise entgegen, indem sie bis 1935 noch die Millionen an Arbeitslosen nutzend, nach Bedarf einstellten, mehrarbeiten ließen oder entließen bzw. mit fortschreitender Entwicklung begannen, Locklöhne für die immer knapper werdenden FacharbeiterInnen zu zahlen<102>. Das Regime versuchte, die "Ruhe an der Lohnfront" durch "Festsetzung von Mindestlöhnen in den Tarifordnungen"<103>, die Einführung eines Arbeitsbuches 1935 zur Ermöglichung der staatlichen Kontrolle von Arbeitsplatzwechseln usw. und den Gesetzen zur Regelung des Arbeitseinsatzes wieder herzustellen<104>. Mit der Aufstellung des Vier-Jahres-Plans und der Einrichtung der Vier-Jahres-Plan-Behörde 1936 unter Göring, wurde von Seiten des Regimes der Versuch unternommen, über die Errichtung einer "staatlichen Kommandowirtschaft mit privater Mitbestimmung"<105> der relativ chaotischen Wirtschaftslage Herr zu werden und die Aufrüstung auf ein Niveau zu bringen, das eine Umsetzung der Expansionspläne ermöglichte<106>.

Bis weit in das Jahr 1935 hinein war "in den Kreisen der Arbeiterschaft [...] nach wie vor die verhältnismäßig schlechte Entlohnung Ursache der Unzufriedenheit"<107>, die einhergehend mit den Preissteigerungen es "einem Arbeiter mit einem Wochenverdienst von 20-23 RM kaum noch möglich [machten], die nötigsten Anschaffungen zu machen"<108>. Darüber hinaus bestand "durchweg Angst, Schwierigkeiten bei der Arbeit zu haben und die Arbeitsstelle zu verlieren und diese Angst verleitet die Arbeiter von vornherein dazu, Dinge zu machen, die wahrscheinlich in diesem Umfang nur deshalb von ihnen verlangt werden [...]"<109>. Jedoch begann in der zweiten Hälfte 1935 die Stimmung innerhalb der ArbeiterInnenschaft zu kippen. Was blieb, war die Verbitterung über die eigene ökonomische Lage, die von den Behörden fortlaufend registriert wurde: "Fast alle Berichte melden über wachsenden Ernst der allgemeinen Lage, hervorgerufen durch das immer weiter sinkende Stimmungsbarometer breitester Volksschichten, insbesondere der werktätigen Bevölkerung [...]"<110>. Hinzu kam mit fortschreitender Vollbeschäftigung das Bewußtwerden der Rückseite dieser Entwicklung:

Das Bewußtsein der Unentbehrlichkeit stärkt allgemein das Kraftgefühl der Arbeiter, veranlaßt sie zu kleinen, unorganisierten und unpolitischen Bemühungen um Verbesserung der Arbeitsbedingungen und wirkt sich im ganzen und im Zusammenhang mit all den andern Erscheinungen in und um Deutschland in einem regeren gesellschaftlichen und schließlich politischen Interesse aus. Zweifellos sind "Lohnbewegungen" vorhanden. [...] Die Arbeiter bemühen sich um Lohnverbesserungen, aber indem sie einzeln an den Meister oder Unternehmer herantreten und unter Hinweis auf ihre Arbeitsleistung Zulagen herauszuholen versuchen oder indem sie sich bemühen, trotz aller Hindernisse, die Arbeitsstelle zu wechseln. [...] (Behnken, Sopade 3/12-36; S. 1560 f.)

Es ging hier nicht um eine "unpersönliche, automatische Auswirkung des Gesetzes von Angebot und Nachfrage"<111>, sondern darum, daß "die neuen Handlungsmöglichkeiten von der Arbeiterschaft erkannt und ausgenutzt"<112> werden mußten. Und dies taten sie mit zunehmender Intensität. So verzeichneten die Gestapo-Berichte von Juli bis September 1935 "13 Streikversuche und 39 Sabotageakte"<113> und die der Monate Oktober bis Dezember "19 Versuche von Sabotage und Streiks sowie passiver Resistenz"<114>.

So kam es zunehmend zu Berichten aus allen Teilen des Reiches über die unterschiedlichsten Formen des Arbeitskampfes, die von Unpünktlichkeit über Bummelei, Krankfeiern, vertragswidrigem Verlassen der Arbeitsstätte bzw. Kündigen des Arbeitsvertrages bis hin zu Streiks reichten:

Auf Betriebsverbundenheit und Arbeitsmoral wirken die geschilderten Verhältnisse höchst nachteilig ein. Der häufig und ungeregelte Wechsel der Arbeitsstellen ruft Unruhe in den betrieben hervor. In vielen Fällen werden die Arbeitsstellen unter Kontraktbruch verlassen, oder die Entlassung wird durch undiszipliniertes Verhalten oder unzulängliche Arbeitsleistung herausgefordert. Auch Streikversuche der begünstigten Arbeiterkategorien (zur Erzielung weiterer Lohnsteigerungen) bilden leider keine Ausnahmeerscheinung mehr. (2. Ges. zur Regelung d. Arbeitseinsatzes in: Mason, Arbeiterklasse; S. 199 f.)

Am erfolgreichsten und häufigsten waren die Arbeitskämpfe in der Produktionsgüter- und Rüstungsindustrie und in der immer stärker boomenden Bauwirtschaft<115>. Real sahen die Formen des Arbeitskampfes ganz unterschiedlich aus. So wurde in den Sopade-Berichten vom Straßenbau in Nordwestdeutschland gemeldet: "Bei den Autostraßen wird passive Resistenz geübt. Die Leute fallen einfach um oder verweigern die Arbeit, da sie bei den Hundelöhnen sich und ihre Familien nicht ernähren können"<116>. So wußten die gleichen Berichterstatter im September von der "Hunger- und Elendsbahn" auch zu berichten, daß "nicht selten 20 bis 30 Mann einfach die Arbeit" hinlegen und "nach Hause gehen"<117>. Die innerbetrieblichen Formen des Arbeitskampfes wurden mittlerweile den gegebenen Kräfteverhältnissen angepaßt. Die ArbeiterInnen setzten auf individuelle Verhandlungen bei vorheriger Absprache untereinander:

Die Werkzeugmacher stellten eine Forderung auf Lohnerhöhung. Ein Mann wurde mit dieser Forderung zum Direktor geschickt, der ihm antwortet: Hier gibt es keine marxistischen Forderungen. Bei der nächsten Lohnzahlung kündigten nun über 20 Werkzeugmacher. Da diese Arbeitergruppe zur Zeit sehr gesucht und im Betrieb nicht so schnell zu ersetzen ist, sprachen die Ingenieure der Firma mit den Arbeitern, denen 5 Pfennig pro Stunde mehr geboten wurde. Als die Werkzeugmacher damit nicht zufrieden waren, wurde ihnen schließlich eine Lohnerhöhung von 10 Pf. bewilligt, den Arbeitern der benachbarten Abteilung wurden dann freiwillig 3 Pf. pro Stunde mehr gezahlt.

Die Erfolge der ArbeiterInnen waren allerdings einer Sektorialisierung und Regionalisierung unterworfen, ebenso wie einer Bindung an die betriebs- und arbeitsinterne Hierarchie, in der die Facharbeiter oben und die ungelernten Arbeiterinnen am untersten Ende standen.

Die Stimmung der Arbeiter ist in den Betrieben, in denen ein hoher Prozentsatz Facharbeiter beschäftigt wird, durchgehend besser als in den Betrieben, die einen hohen Prozentsatz ungelernte Arbeiter beschäftigen. Sie sind unentbehrlich und können sich wirklich manches erlauben, was einem ungelernten Arbeiter, der durch irgend einen anderen ersetzt werden kann, nicht möglich ist. (Behnken, Sopade 3/9-36; S. 1164)

Doch trotz dieser starken Differenzierung der ArbeiterInnenklasse scheiterte das Regime und die Unternehmer "dort, wo es drauf ankam - in der Produktion - die Lohnabhängigen zu begeisterter Kooperation zu mobilisieren"<118>, was im Grunde der Prüfstein aller Integrations- bzw. Differenzierungsstrategien war. Dem entgegen stand eine "Solidarität aufgrund weitgehend ungebrochenen Klassenbewußtseins"<119>, was darum, auch wenn es in der Regel Arbeitsniederlegungen von nur wenigen ArbeiterInnen waren, "Gegenstand wacher Aufmerksamkeit seitens der Diktatur"<120> war. Für beide Seiten, die ArbeiterInnen und das Regime, bedeutete das Aufbrechen der rein individuellen Verhandlungen oder gar ein gemeinsames Vorgehen von mehr als den schon üblichen 20-30 ArbeiterInnen einen extremen qualitativen Sprung in den Auseinandersetzungen des neuen Kampfzyklusses.

VI. Der Streik bei Opel/Rüsselsheim.

Die Situation in Rüsselsheim war seit 1929 mit der Situation und den Entwicklungen im gesamten deutschen Reich vergleichbar. So kam es wie überall auch in der metallverarbeitenden Industrie spätestens auf dem Höhepunkt der Krise zu vielen Entlassungen. Es gelang dabei jedoch der NSDAP nicht, stärkste Partei in der Region zu werden<121>. Die Opelwerke selber waren 1929 für über 33 Millionen Dollar an die "General Motors Corporation" verkauft worden und standen seitdem unter der technisch-kaufmännischen Leitung eines von GM eingesetzten Managements<122>. Opel war in den dreißiger Jahren das größte Autowerk in Europa, verfügte mit 736 Vertriebsstellen über die dichteste Vertriebsorganisation<123>, die Anzahl der in Rüsselsheim produzierten PKW's stellten 1935 über 50% der Neuzulassungen im Reich und zusammen mit Ford in Köln stellte Opel 90% der leichten Lastkraftwagen und 70% der Schwerlastwagen für die Wehrmacht her<124>. Auf Anraten von Wehrmachtstellen wurde 1935 ein Zweigwerk in Brandenburg eröffnet, das die Lastwagenproduktion übernahm. Da ausländischen Firmen der Kapitaltransfer verboten war, legte Opel die enormen Gewinne in Eigeninvestitionen an und modernisierte so laufend die gesamte Produktion<125>. Dem Betrieb kam die zentrale Rolle in der gesamten Rhein-Main-Region zu, was schon früh zu einer hohen Pendlertätigkeit führte, die ab 1933 auch einen Import politisch-sozialen Widerstands bedeutete<126>. Der Betrieb wurde ab 1933 oft als "sozialer-" und "Muster-Betrieb" dargestellt, bei dem es sogar zu gesponsorten Diensturlauben für 15.000 MitarbeiterInnen gekommen sein soll, denen dann auch ein 14tägiger Jahresurlaub gewährt wurde<127>. Real gab es einen gestaffelten Urlaubsanspruch, dessen Länge sich nach der Beschäftigungsdauer der ArbeiterInnen richtete und selbst nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit 10 Tage nicht überschritt<128>. Ebenso wurde berichtet, daß Opel den ArbeiterInnen Firmenwagen zur Verfügung stellen soll, die jedoch, was in den Berichten wegfiel, von den Ausleihenden selbst bezahlt werden mußten<129>.

Die Arbeitsrealität sah denn bei Opel ähnlich "sozial" aus:

Jeder Arbeiter, der während der Arbeitszeit austreten muß, hat sich ab- und zurückzumelden. Trinkt jemand während der Arbeitszeit einen Schluck Wasser oder Kaffee, oder es beißt einer von seinem Brot ab, kommt eine halbe Stunde Arbeitszeit in Abzug. Geht einem Arbeiter in regulärem Arbeitsgang ein Werkzeug oder ein Materialteil kaputt, muß derselbe als Strafe zwei bis sechs Tage aussetzen. (Behnken, Sopade 2/9-35; S. 1078)

Vor dem Hintergrund dieser Situation gab es schon 1935 einen Teilstreik von 150 Arbeitern einer Schicht des Preßwerkes, da die Direktion schon monatelang keine neue Akkordabrechnung abgegeben hatte. Die Arbeiter verlangten statt der bisherigen 75% Akkordbasis eine Verrechnung von 85% und hatten mit ihrem Ausstand Erfolg<130>.

VI.1. Geplant spontane Arbeiterautonomie?

Ähnlich verhielt es sich mit dem Streik vom 26. Juni 1936. Die Arbeiter der Abteilung 141<131>,Karosserie-Fertigmontage<132>, traten während der Frühschicht in den Streik.

Das war Akkord-Bandarbeit. Die Verhältnisse wurden immer schlechter, wir mußten immer mehr schaffen. Bei 80% der geforderten Leistung lag unser garantierter Stundenlohn; was darüber lag, wäre unser Mehrverdienst gewesen. Wir sind aber trotz allergrößter Anstrengungen nie über 55 oder 60% gekommen. (Fritz Wagner, in: DGB-Bildungswerk; S. 164)

Von den 350-400 Arbeitern pro Schicht traten 262 in den Ausstand, stellten das laufende Band ab "und zogen geschlossen vor die im Betrieb liegende Wohnung des Betriebsleiters"<133>. Diesem sollte ein Protestschreiben überreicht werden, daß von allen Streikenden unterzeichnet worden war und Forderungen enthielt, die jedoch von der Betriebsleitung abgelehnt wurden<134>. Interessant scheint hier zu sein, daß es den streikenden Arbeitern gelang, schon im Vorfeld des Streiks, nach zehnmaliger Beschwerde beim Vertrauensrat, einen der Vertrauensleute für sich zu gewinnen, eine Taktik, die durchaus verbreitet war.

"Morgen früh um 9 stellt einer das Band ab! Wir marschieren dann geschlossen in die Villa der Betriebsleitung und zum Vertrauensrat!" Das hat geklappt wie am Schnürchen. Der Zellenleiter, [...], hat selbst das Band abgestellt. [...] Unser Zellenleiter marschierte vorneweg. (Fritz Wagner, in: DGB-Bildungswerk; S. 163)

Betriebsleitung, DAF und Gestapo handelten sofort. Alle 262 am Streik beteiligten Arbeiter wurden entlassen, neun davon verhaftet und ein Großteil der anderen Arbeiter noch am selben Tag verhört<135>.

Als wir am nächsten Morgen wieder ins Werk wollten, war der Eingang von Werksschutz und Polizei versperrt. Anhand unserer Torpaßnummmer wurde unsere ganze Schicht nicht ins Werk gelassen. Der Zellenleiter und ein anderer Kollege waren schon am Abend des Streiktages verhaftet worden. Aus unserer Abteilung wurden einige Kollegen verhaftet, darunter auch Leute, die gar nichts für den Streik konnten. (Fritz Wagner, in: DGB-Bildungswerk; S. 164)

Die Kampfkraft der Arbeiter war jedoch nach dem Streik keinesfalls gebrochen. Trotz einer Sperrung für sechs Wochen ließ es u.a. Fritz Wagner bei seiner Wiedereinstellung mit dem Wissen um seine Qualifikation, seine Wichtigkeit im Produktionsprozeß und seine Erfahrung im Arbeitskampf im NS auf einen Konflikt ankommen:

Ich mußte dann sieben Wochen daheim bleiben. Nach sechs Wochen wurden wieder die ersten eingestellt. Als ich den ersten Tag wieder hin bin, kam ich zu meinem Meister; der hat mich Teppich-einkleben lassen - das war die geringst bezahlte Arbeit in einem 4-Minuten-Takt. Zuvor hatte ich Seitenteile und Armlehnen eingebaut -das war mit 27 Minuten der längste und höchstbezahlte Arbeitstakt. Als ich dagegen protestierte, sagte er: "Sei froh, daß Du diese Arbeit überhaupt schaffen darfst!" Nach einer Stunde habe ich den Kram hingeschmissen. [...] Als ich daraufhin zum Obermeister Diehl ging, der innerlich noch ein SPD-Mann war, saß auch der Betriebsleiter dabei. Dieser rief dann den Meister, machte ihn zur Sau und machte ihm klar, daß ich meine alte Arbeit wiederbekäme. (Fritz Wagner, in: DGB-Bildungswerk; S. 164 f.)

Die nach dem Streik an den Toilettenwänden auftauchenden "politischen Parolen gegen den Treuhänder der Arbeit"<136> aber auch die kommunistischen "Flugblätter über den Opelstreik in einer Darmstädter Firma und an anderen Stellen der Stadt"<137> bestärkten die Gestapo und die DAF in ihrer Vermutung, daß es sich um einen Streik, von "marxistischen und kommunistischen Hetzern"<138> angestiftet, handelte. Bestätigt wurde diese Vermutung noch durch die auf dem Fabrikgelände gefundenen Flugblätter, die zum Generalstreik aufriefen<139>. Darüber hinaus gab es nachweislich eine Verbindung zwischen einigen Opelarbeitern nach Berlin, die zum Aufbau einer Zelle bei Opel und zur Organisierung von Streiks genutzt wurde.

Von Berlin her wurde versucht, durch mich eine Basis bei Opel aufzubauen. Ich konnte ungefähr 30 Genossen hier organisieren, die mir alle im Laufe der Zeit illegal zugeführt worden sind. [...] Wenn der Tag käme, wollten wir gewappnet sein, die ersten Maßnahmen zu ergreifen. [...] Den Opel-Streik 1936 habe ich in der Abteilung Karosserie-Fertigmontage mit organisiert. (Fritz Wagner, in: DGB-Bildungswerk; S. 164)

Inwieweit der Streik bei Opel noch weiteren Organisationsmustern entsprach, läßt die "Nachbereitung" des Streiks durch den Informationsdienst der DAF aber auch illegale Publikationen der illegalen Gewerkschaften erahnen.

VI.2. Die Folgen.

Der Streik zeitigte auf beiden Seiten - auf Seiten der Gestapo sowie der DAF als auch auf Seiten der Arbeiter - eine besonders hohe Aktivität. Das zum Generalstreik aufrufende Flugblatt, die Sprüche gegen den Reichstreuhänder, die kommunistischen Flugblätter in Darmstadt, vor allem aber die Pläne und Taktiken für "Kurzzeitstreiks", die Anleitungen zu "Bummelei" und andere Formen des Arbeitskampfes - auf dem "VII. Weltkongreß der KI" 1935 formuliert - ließen die Gestapo und den DAF-Informationsdienst mit höchster Besorgnis aktiv werden. So behandelte der Lagebericht des ersten Vierteljahres 1936 des Amts Information eingehend "die von Dimitroff während des 7. Weltkongresses der Dritten Internationale herausgegebenen Richtlinien zur Zersetzung der Betriebe und der Deutschen Arbeitsfront"<140>. Vor dem Hintergrund der Auswertung des Opel-Arbeiter-Streiks aber auch der rund 100 anderen Streiks des Jahres 1936, die hier unter Angabe von Teilnehmerzahlen, Arten der Firmen, Abläufen und Gründen zusammengetragen worden waren, wurden Richtlinien zur zukünftigen Streikbekämpfung erarbeitet. Danach sollte fortan die Zusammenarbeit zwischen den Treuhändern und der "Betriebsgemeinschaft" intensiviert werden, um schon im Vorfeld "etwaige soziale Mißstände"<141> feststellen zu können. Die Staatspolizei sollte sofort informiert werden und ihre "Ermittlungen nach den etwaigen politischen Rädelsführern in aller Stille durchführen"<142>. Eine "Aussperrung" der am Streik Beteiligten, wie im Falle des Opel-Arbeiter-Streiks, wurde als ungeeignet verworfen. Ganz im Gegenteil sollte darauf Wert gelegt werden, daß "jede aufsehenerregende Maßnahme [...] im Augenblick der Beilegung [...] zu vermeiden"<143> sei. Gegen die "politischen Rädelsführer" sei mit "Schutzhaft" als abschreckende Maßnahme vorzugehen<144>. Im folgenden wurde vom Informationsdienst eine allgemeine Einschätzung der Streikwelle 1936 vorgenommen und versucht, eine Einschätzung für die Folgezeit abzugeben. So wurde insbesondere mit Streiks und Arbeitsniederlegungen auf den Baustellen, in landwirtschaftlichen Großbetrieben, aber vor allem in industriellen Großbetrieben gerechnet<145>. Die Maßnahmen der direkten Streikbekämpfung sollten durch präventive ergänzt werden, um sog. "rote Betriebsräte" und frühere Gewerkschaftsfunktionäre stärker zu überwachen, bzw. "eine Entfernung solcher Personen"<146> zu erreichen. Als weitere präventive Maßnahme wurde die intensivere politische Schulung der Vertrauensratsmitglieder, der Betriebszellenobmänner aber auch der gesamten "Gefolgschaft" empfohlen. Daß gerade diese Maßnahme am erfolglosesten blieb, d.h. daß es den Nationalsozialisten nicht gelang, der ArbeiterInnenschaft das "Arbeitshaus Deutschland" als klassenlose, harmonische "Volksgemeinschaft" zu verkaufen, zeigten die Streiks, die dann auf Seiten des Informationsdienstes eben diese Vorschläge hervorriefen, aber auch die nachträglichen Betrachtung der Streiks durch die ArbeiterInnen selber.

Wie vom DAF-Informationsdienst recherchiert, entsprach das Vorgehen der Arbeiter der Abteilung 141 bei Opel recht genau dem Muster, das u.a. von Dimitroff als zukünftige Strategie vorgegeben wurde, wohl aber nicht auf eine Erarbeitung durch die III. Internationale zurückzuführen ist, sondern eher aus der Erfahrung und der Praxis der ArbeiterInnen selber entwickelt wurde. Die ArbeiterInnen mußten sich schnell auf einen eher "verdeckten" Arbeitskampf einstellen, der es vermied, von den Repressionsbehörden der Nazis früh zerschlagen zu werden, dabei aber versuchte, die Forderungen der ArbeiterInnen durch unterschiedlichste Methoden und Mittel, durchzusetzen. Der Opel-Arbeiter-Streik kann durchaus als Musterbeispiel für diese Taktik genommen werden, zumal in diesem Falle auch letztendlich ein Streik durchgeführt wurde und darüber hinaus eine kritische "Nachbetrachtung" der Abläufe existiert.

Wie aus dem Interview mit Fritz Wagner zu erfahren war, wurde im Vorfeld des Streiks versucht, auf die "Vertrauensleute der Nazis"<147> Druck auszuüben. Zusätzlich wurde dieses tägliche Bedrängen der Vertrauensleute durch Eingaben an den Vertrauensrat und die Betriebsleitung flankiert. In der Lesart des Informationsdienstes wird diese Taktik des "slow-burn", als "Unruhe in den Betrieb"<148> hineintragen bzw. die "planmäßige Beunruhigung der Gefolgschaft durch Gerüchte z.B. über angebliche Bestechlichkeit des Vertrauensrates, Lohnbetrug [...] angebliche Verlängerung der Arbeitszeit"<149> usw. gesehen. Den Arbeitern gelang es sogar, nach der Phase des "slow-burn" einen Vertrauensmann für sich zu gewinnen, der dann sogar, selbst das Fließband am Tag des Streiks abstellte und an der Spitze der streikenden Arbeiter zum Betriebsleiter marschierte<150>, ein Teil der Gesamttaktik, die von der DAF als "Vorschieben irgendeines DAF.-Walters"<151> gekennzeichnet wurde. Darüber hinaus war es wichtig, den Streik nicht als Streik zu kennzeichnen, sondern als "gemeinsames Vorsprechen beim Vertrauensrat oder Betriebszellenobmann oder Leiter dieser Abteilung"<152> auszugegeben: "Morgen früh um 9 stellt einer das Band ab! Wir marschieren dann geschlossen in die Villa der Betriebsleitung und zum Vertrauensrat!"<153>. Das Kennzeichnen eines Streiks als Streik wäre zwar ein sehr offensives Umgehen mit dem faktisch bestehenden Streikverbot im NS gewesen, hätte aber noch repressivere Maßnahmen nach sich gezogen als die real gewählte Methode. Den Opel-Arbeitern gelang es nicht, ihre Forderungen durchzudrücken, obwohl "der Streik", wie die Gewerkschafts-Informationen schrieben, "wichtige Züge einer überlegt entfalteten Lohnbewegung"<154> aufwies.

"Was sind die Kampfesmethoden, die unter dem heutigen brutalen faschistischen Terror, bei der geringen gewerkschaftlichen Organisation in einer Betriebsabteilung angewandt werden können? [...], die durch ihre Anwendung in einer Abteilung eines durch-rationalisierten Werkes zugleich mobilisierend auf die Kollegen in anderen Abteilungen wirken und der Direktion keine unmittelbare Handhabe für den Einsatz bewaffneter Kräfte [geben]?" Der Streik [...] bei Opel wies bereits wichtige Züge einer überlegt entfalteten Lohnbewegung auf. Die Forderungen wurden eingehend diskutiert, alle Kollegen wurden für sie gewonnen, der Vertrauensmann wurde als Verhändler bestimmt, über die Verhandlungen mit der Direktion wurde berichtet. Das alles zeigt, einen unter den heutigen Bedingungen fortgeschrittenen Charakter der Bewegung. [...] (Gewerkschafts-Informationen; S. 163)

Trotz des Fehlschlags und der danach einsetzenden Repression versuchten u.a. die Gewerkschafts-Informationen dennoch eine kritische Einschätzung des Streiks vorzunehmen. Dabei wurde herausgearbeitet, daß es sich bei der "Streik-Abteilung" nicht um eine Schlüsselabteilung handelte und eine Stillegung keine sofortige Lahmlegung anderer Abteilungen nach sich zog. Zudem wurde eingeräumt, daß ein Streik zu diesem noch frühen Zeitpunkt, ohne ein Hinzuziehen noch weiterer Abteilungen, als zu "scharfe Waffe" gesehen werden muß. Als geeignet sehen sie in einem solchen Falle eher das "langsame Arbeiten" an, u.a. um der Bewegung eine längere Lebensdauer zu ermöglichen.

Die richtige Antwort auf das provokative Verhalten der Direktion wäre in der gegebenen Situation gewesen, ohne viel Lärm, langsamer zu arbeiten.[...] Auf jeden Fall hätte darum das "langsame Arbeiten" der Bewegung eine viel längere Lebensdauer verschafft. [...] Dadurch wäre zugleich die Möglichkeit geschaffen worden, die übrigen Abteilungen zu informieren und sie vielleicht sogar zum Anschluss an die Bewegung zu gewinnen bei der allgemeinen Unzufriedenheit, die im Werke vorhanden ist. Damit aber wären auch die Voraussetzungen für einen Streik auf breiter Basis herangewachsen, der als nächster Schritt notwendig wird, [...] Vielleicht wäre es ihnen sogar möglich gewesen, eine Sitzung des Vertrauensrates, der Block- und Raumwarte zu veranstalten, wie das bei Siemens während der Lohnabschlags Bewegung der Fall war. (Gewerkschafts-Informationen; S. 163)

Diese Betrachtungen wie auch der konkrete Verweis auf die "Lohnabschlags-Bewegung" bei Siemens zeigen, daß die Streiks zwar isoliert voneinander durchgeführt, sie aber aufeinander bezogen wurden, bzw. versucht wurde, um sie so zu analysieren, und dann zu neuen Taktiken, Mitteln und Methoden beim Arbeitskampf zu kommen. Dieser Arbeitskampf beinhaltete dann auch Sabotage und Vernichtung industrieller Güter.

So wurde z. B. in den Opelwerken in Rüsselsheim ein Raum, in dem Motoren lagerten, nachts mit Schlauchleitung vom Hydranten aus vollkommen unter Wasser gesetzt. Etwa 200 für Heereszwecke bestimmte Motore wurden dadurch sowie durch Abschlagen von Zylinderköpfen und Durchschneiden der Kabel unbrauchbar gemacht. [...] (Pikarski, Gestapo-Berichte; S. 157)

VII. Zwischen Zwangsarbeit, Migration und Wachstum. Die Lage auf dem Bau.

Die durch den Opel-Arbeiter-Streik endgültig fest auf den Plan gerufenen Dienststellen des DAF-Informationsdienstes, der Gestapo und Polizei erarbeiteten neben dem Dokument über "Arbeitsniederlegeungen in Betrieben" ein halbes Jahr später noch einen zweiten Teil, der sich mit den "Arbeitsniederlegungen unter besonderer Berücksichtigung gau- und ortsfremder Arbeitskräfte"<155> auseinandersetzte. In diesem Dokument problematisieren die Ersteller besonders die Streiks, Arbeitsniederlegungen und vielfältigen anderen Arbeitskampfformen der Pflichtarbeiter auf den Baustellen der Reichsautobahnen, der Wehrmacht sowie der Gemeinden.

Die Streiks in der metallverarbeitenden Industrie, der Schwerindustrie und insbesondere der direkt an die Rüstungsindustrie angekoppelten Autoindustrie fanden in einem seit jeher als privilegiert geltenden Bereich statt. Die Arbeitskämpfe auf dem Bau wurden zwar auch in einem boomenden Bereich geführt<156>, mußten dabei aber von ganz anderen Zusammensetzungen der Arbeiterschaft ausgehen. Sie richteten sich gegen einen stärkeren Druck der Unternehmer, mußten andere Angriffe auf Löhne, Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten usw. abwehren bzw. versuchen, Positionen zu erkämpfen, die in der Industrie so nie in Frage gestellt oder als unterster Standard galten bzw. unvorstellbar waren. Der Kampf dieser Arbeiter setze schon bald "nach der Machtübernahme ein und entwickelte sich schnell zur radikalsten und größten kollektiven Resistenzbewegung jenseits des organisierten Widerstandes"<157>. So gelang es ihnen schon relativ früh, die zuständigen Ressorts zu Zugeständnissen zu bringen, was sich u.a. in dem "Erlaß an alle Landesarbeitsämter und Arbeitsämter vom 3. Oktober 1935" niederschlug, in dem ein Zulagensystem, das Reisekosten, Verpflegungsgeld, Kleidergeld, Trennungsgeld etc. berücksichtigte, vom Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeit genehmigt wurde<158>. Daneben bestanden jedoch die Kontroll- und Repressionsmittel des NS-Staates, wie Arbeitsbuchpflicht und die "Gesetze zur Regelung des Arbeitseinsatzes"<159>, weiter, die gerade den Bauarbeitern oft Wechselmöglichkeiten in besserbezahlte Berufe bzw, Regionen mit höheren Lohnquoten verbauten.

Einen ersten Anstoß zu einer grundsätzlichen Bestandsaufnahme der staatlichen Lohnpolitik gab die Lage in der Bauindustrie, wo sich - nach Meinung des Reichsarbeitsministeriums - die Ortsklasseneinteilung der tariflichen Lohnsätze und der sich seit Frühjahr 1935 in einzelnen Großstädten und ländlichen Gegenden bemerkbar machende Mangel an Facharbeitern nachteilig auf die Produktion auszuwirken begann: die Verdienstunterschiede in Hamburg, Berlin, Breslau, Leipzig und Königsberg einerseits und den sie umgebenden ländlichen Gebieten andererseits sei zu groß, größer vor allem als die entsprechenden Unterschiede in den Lebenshaltungskosten. [...] Das wiederum habe zur Folge, daß die Bautätigkeit in den benachteiligten Städten, insbesondere der Wohnungsbau, verteuert und in seiner Expansion gehemmt werde. Zudem werde die Versorgung einer zunehmenden Zahl von Baustellen in ländlichen Gegenden (Flugplätze, Kasernen, Autobahnen) gefährdet. (Mason, Sozialpolitik; S. 158)

Der aus diesen Beobachtungen abgeleitete Vorschlag des Reichsarbeitsministeriums, eine allgemeine Lohnangleichung vorzunehmen, wurde mit dem Verweis, daß dies auch eine Senkung der Spitzenlöhne mit sich bringen würde, zurückgewiesen. Die Arbeiter beantworteten diese Maßnahmen bzw. das Ausbleiben von Veränderungen, die ihre Lage hätten verbessern können, auf unterschiedlichste Weise:

Auf der Arbeitsstelle der Thingstätte in Heidelberg kam es in der letzten Woche vor der Fertigstellung zu einer Art Streik in Form passiver Resistenz. Die Notstandsarbeiter außer dem Arbeitsdienst sollten nachts arbeiten ohne Mehrbezahlung. Sie stellten die Forderung auf 30 Prozent Lohnzuschlag, welche abgelehnt wurde. Darauf verweigerten die Arbeiter die Nachtarbeit. Nach drei Nächten wurde ihnen die 30 Prozent bewilligt. (Behnken, Sopade 2/7-35; S. 787)

Im Volksmund heißt die Autobahn "Hunger und Elendsbahn". Die Arbeitsbedingungen entbehren dort jeder sozialen und menschlichen Würde. Bei den Baustellen kommt es oft zu wüsten Auftritten, so daß sich der Arbeiter manchmal große Wut bemächtigt. Die Meldungen von Barackenbränden usw. mehren sich. Kürzlich war ein starker Brand bei der Baustelle Seckenheim und jetzt wieder bei der Baustelle in Viernheim. Es wird allgemein angenommen, daß es sich um Sabotageakte von Arbeitern handelt, die bis aufs Blut ausgeschunden sind oder aus Profitinteressen heraus entlassen worden sind. [...] Jetzt sagt man: "Am Dienstag den 9. Juli sind 110 Mann entlassen worden und am 11. Juli war der Brand die Antwort." (ebd.)

[...]: Beim Autostraßenbau zeigen sich immer mehr Widerstände gegen die dort übliche Behandlung der Arbeiter. Nicht selten legen 20 bis 30 Mann einfach die Arbeit hin und gehen nach Hause. Die Arbeiterschaft fühlt sich wieder kräftiger. [...] Die Arbeiter sitzen nach ihrer Lohnauszahlung in der Kantine, mehrere hundert Mann, unter ihnen befinden sich 12 bis 15 SA-Wachleute. [...] Ein breitschultriger Arbeiter steht auf und ruft in den großen Raum: "Volksgenossen! Hier habe ich meine Unterstützung. Es geht uns so gut! (Dabei streckt er den Arm in die Höhe und macht eine Faust.) Früher hatte ich 29 Mark Unterstützung ohne Arbeit, heute für das gemeine Schuften 12 Mark. Das reicht bis Donnerstag, wenn wir mit den drei Kindern langsam hungern. Vom Donnerstag an stellen wir den Volksempfänger ein, dann sind wir für die ganze Woche satt!" Die Arbeiter springen auf und rufen: "Bravo, bravo" und zu den SA-Leuten: "Wenn ihr nicht die Fresse haltet, rechnen wir mit euch später ab!" (ebd. 2/9-35; S. 1065)

Trotz des Arbeitsbuches, das ja die Freizügigkeit der ArbeiterInnen einschränken bzw. völlig abschaffen sollte, nutzten die Bauarbeiter verstärkt die ab 1935 zusehends veränderte Wirtschaftslage, um durch Arbeitsstellen und Berufswechsel ihre Verdienst- und Arbeitschancen zu verbessern. Angesichts des herrschenden Facharbeitermangel gelang es ihnen immer häufiger, auch ohne Vorlage des Arbeitsbuches, besserbezahlte Arbeit zu finden. Gerade im Bausektor zeitigte der immer stärker werdende Facharbeitermangel auch auf Seiten des Kapitals Einstellungspraxen, die sich nicht mehr um den Einklang mit dem diesbezüglichen Gesetzen bemühten. Immer häufiger und flächendeckender wurden Chiffre-Anzeigen aufgegeben, um Bauarbeiter von der einen zur anderen Baustelle abzuwerben, was im Entwurf zum "zweiten Gesetz zur Regelung des Arbeitseinsatzes" zu der Überlegung führte, die "Anwerbung von Arbeitskräften durch Kennwort-(Chiffre)-Anzeigen" besonders "schwer zu kontrollieren" soweit sie die "Anwerbung oder Vermittlung von Baufacharbeitern und Metallarbeitern zum Ziele"<160> hatten. Zudem wurden Unternehmer in der "dritten Anordnung zur Durchführung des Vierjahresplans über die Rückführung von Metallarbeitern und Baufacharbeitern" vom 7. November 1936 dazu verpflichtet, die in ihren Betrieben nicht "ihrer beruflichen Vorbildung entsprechend"<161> eingesetzten Baufacharbeiter, dem zuständigen Arbeitsamt zu melden. Den so registrierten Arbeitern sollten dann Arbeitsstellen ihrer "beruflichen Vorbildung" entsprechend vermittelt werden<162>. Doch auch diese staatliche Maßnahme vermochte keinesfalls die Marktmechanismen außer Kraft zu setzen. Zentrales Verteilungsmittel blieben Lohn, Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit, die weiterhin über Anzeigen und reines "Wegengagieren" auf dem Arbeitsmarkt präsent waren und am stärksten griff und die Unternehmer in der Wahl ihrer Mittel durchaus "kreativ" werden ließ:

[...] Das Wegangagieren von Facharbeitern dauert im Baugewerbe an. In einem Falle ist dem Unternehmer während der sonntäglichen Ruhepause die gesamte Belegschaft mit Hilfe hoher Lohnzulagen auf Autobussen entführt worden. (Monatsberichte der Reichstreuhänder der Arbeit für den Monat Oktober 1936; in: Mason, Arbeiterklasse; S. 404)

Den Arbeitern lag ein Arbeitsplatzwechsel unter Verbesserung der eigenen Lage wesentlich näher, als die ns-Volksgemeinschaft auf eigene Kosten gedeihen oder die ns-Wirtschaftspläne aufgehen zu lassen<163>. Wie dieser Arbeitskampf um bessere Bedingungen und Löhne ablief, läßt sich beispielsweise an einem Monatsbericht der Reichstreuhänder der Arbeit ablesen:

In der Ziegelindustrie nehmen ebenfalls die Abwanderungen bedrohliche Ausmaße an. Die Kontraktbrüche häufen sich. Die Arbeiter finden ohne Vorlage der Arbeitsbücher bei dem vorhandenem Arbeitermangel in besser entlohnten Gewerbezweigen ein Unterkommen. Die Betriebsführer sind, um ihre Erzeugung aufrecht zu erhalten, häufig gezwungen, die in ultimativer Form vorgebrachten Lohnforderungen zu bewilligen. [...] In einer Ziegelei in Lüneburg streikten die oberschlesischen Arbeiter 4 Stunden lang. Der Wortführer wurde in Schutzhaft genommen. [...] Bei der Knappheit an Arbeitskräften wechseln die Gefolgschaftsmitglieder häufig ihren Arbeitsplatz und suchen die Baustelle des höchsten Lohnes und der höchsten Entfernungszulage auf. Es ist zu befürchten, daß auf Grund dieser Einstellung in der nächsten Zeit manche Baustelle ohne Arbeiter seien wird. Alle Nachteile, die sich für den Arbeiter aus dem Wechsel des Arbeitsplatzes ergeben, z. B. Sperrfristen usw., ändern seinen Entschluß nicht. Der Arbeiter weiß, daß er jederzeit bei einer anderen Baustelle mit noch höherem Lohn unterkommen kann. (Mason, Arbeiterklasse; S. 362ff.)

Darüber hinaus wurde nicht nur "stumm" der Arbeitsplatzwechsel als ein Mittel im Arbeitskampf vollzogen und an einer anderen Baustelle neubegonnen oder gar in die Industrie abgewandert, um sich hier im Regelfall als Angelernter zu verdingen. Die Arbeiter dokumentierten durch ihr Verhalten, daß sie die veränderte Lage auf dem Arbeitsmarkt und in der Wirtschaft durchschauten und offensiv zu nutzen wußten:

Im Baugewerbe machen sich sehr unangenehme Folgeerscheinungen in der Stimmung der Arbeiterschaft bemerkbar. Der Arbeiter betrachtet übertarifliche Bezahlung als seinen selbstverständlichen Anteil an dem offen erkennbaren Konjunkturgewinn des Unternehmers. Er fühlt sich berechtigt, dem Unternehmer seine günstige Arbeitsmarktstellung deutlich vor Augen zu führen. (Monatsbericht der Reichstreuhänder der Arbeit für den Monat Juni (Juli) 1936;in: Mason, Arbeiterklasse; S. 371)

Zentrales Kampfmittel der Arbeiter auf dem Bau zur Abwehr verschärfter Arbeitsbedingungen, aber noch eher zur Durchsetzung ihrer Interessen und Forderungen waren, Arbeitsniederlegungen und Streiks. Vor dem Hintergrund durchschauter Markttrends und der Sicherheit, nicht wieder in die existenzgefährdende Arbeitslosigkeit zurückgeworfen zu werden, griffen die Arbeiter viel schneller zur Waffe des Streiks. Für die Unternehmer wurde es bald geradezu unmöglich, Forderungen nach unentlohnter Mehrarbeit, Stellen von Arbeitsmaterialien durch die Arbeiter selber oder gar Umwälzungen von Kosten über einen Lohnabzug, selbst wenn diese durch die Arbeiter, durch Unachtsamkeit oder Absichtlichkeit verursacht worden waren, durchzudrücken.

Die Arbeiter werden immer dreister. Die Angst vor Entlassung und vor den Vorgesetzten ist geringer geworden. Auf einer Baustelle hat man durch Unvorsichtigkeit einen Apparat unbrauchbar gemacht. Darauf hat man den Arbeitern den verursachten Schaden vom Lohne abhalten wollen. Diesen Versuch beantworteten die Arbeiter mit der Niederlegung der Arbeit. Sie fingen nicht eher wieder an, als bis die Angelegenheit in ihrem Sinne geregelt war. (Behnken, Sopade 3/9-36; S. 1171)

In dem sogenannten Aufbaulager Korschenbroich kam es zu einem regelrechten Streik. Es handelte sich um die Frage, ob die Arbeiter selber ihre Gerätschaften stellen sollten. Das lehnten die Arbeiter (Notstandsarbeiter) ab. Die Betriebsleitung wurde gezwungen, die Forderung anzuerkennen. Der Streik hatte zwei Stunden gedauert. (ebd.)

Bei diesen Streiks bedienten sich die Arbeiter ähnlicher kollektiver Handlungsformen, wie die IndustriearbeiterInnenschaft. So legten sie eine niedrige Arbeitsmoral an den Tag, arbeiteten langsam, "vergeudeten" Arbeitsmaterialien und legten kollektiv Beschwerde bei den jeweiligen Vorgesetzten ein.

Eine private Firma war von der Wehrmacht beauftragt worden, auf dem Truppenübungsplatz in Bergen (Kreis Fallingbostel) Unterkunftsbaracken für Arbeiter aufzustellen. Da im zuständigen Arbeitsamtsbezirk Walsrode keine Zimmerleute mehr aufzutreiben waren, vermittelte das Arbeitsamt 25 Facharbeiter aus Breslau, [...]. Von Anfang an zeigten die Breslauer Arbeiter wenig Interesse an ihrer neuen Betätigung; absichtliches Langsamarbeiten und Vergeudung von Arbeitsmaterial wurde ihnen schon in den ersten Tagen vorgeworfen. Auf Vorhaltungen des Bauunternehmers gaben sie als Grund für ihre Unzufriedenheit geringe Löhne und schlechte Unterbringung an. Eine Woche nach ihrer Ankunft schließlich, [...], legten die Breslauer die Arbeit nieder, zogen zum Baubüro und verlangten einen Vorschuß. Als dieser ihnen verweigert wurde, ließen sie sich ihre Arbeitspapiere aushändigen und versammelten sich "rottenweise" im benachbarten Dorf [...], entschlossen sich die Zimmerleute zur Weiterfahrt nach Walsrode und verlangten dort vom Arbeitsamt einen kostenlosen Rücktransport nach Breslau. Da die Arbeitsverwaltung dies jedoch verweigerte, mußten die [...] Zimmerleute von der Stadtverwaltung vorübergehend verpflegt und untergebracht werden, [...] (Bericht des Regierungspräsidenten in Lüneburg, 4. 2. 1937; zit. nach: Morsch, Arbeit und Brot; S. 454)

Auch wenn durch die hier angeführten "proletarischen Maßnahmen zur Abwehr völlig unrentablen Arbeitszwangs" gerademal freie Kost und Logie zu Lasten der Gemeinde herausgeholt wurde, so waren an anderen Stellen die Kämpfe wesentlich erfolgreicher, erbrachten zumindest das Festhalten am Standard und legten das Fundament für darüber hinausgehende Forderungen:

Bei den kleinen Bauunternehmungen aber sind die Kollegen mit einander seit ihrer Schulentlassung bestens bekannt, sind alle stets organisiert gewesen und sie waren es auch, die gegen das Überstundenwesen den ersten offenen Widerstand leisteten. [...] Trotzdem sind sie geschlossen nach Ablauf ihrer acht Stunden nachhause gegangen. Die kleinen Unternehmer haben flehentlich gebeten, das doch nicht zu tun, weil sie alle zusammen ins Zuchthaus kommen könnten. Die Kollegen haben unter sich mehrere Versammlungen abgehalten und beschlossen, daß sie nur Überstunden leisten, wenn ihnen der volle tarifliche Zuschlag gezahlt wird. Die Unternehmer waren bereit, einen kleinen Zuschlag zu zahlen, [...] Die Arbeiter sind bei ihrem Standpunkt geblieben, obgleich die Arbeitsfront Amtswalter in die Betriebe schickte, [...] Die Arbeiter erwiderten, sie wollten ja arbeiten, aber sie verlangten die tariflich festgesetzte Entlohnung. [...], aber die Militärverwaltung hatte schließlich ein Einsehen und übte auf die Unternehmer einen entsprechenden Druck aus und verpflichtete die Unternehmer, dafür zu sorgen, daß die Bauten rechzeitig fertig sind, da sie sonst zur Rechenschaft gezogen würden. (Behnken, Sopade 3/12-36; S. 1677 f.)

Die immer erfolgreicher durchgeführten Arbeitskämpfe im Baugewerbe führten letztendlich dazu, daß "der Arbeiter übertarifliche Bezahlung als einen selbstverständlichen Anteil an dem offen erkennbaren Konjunkturgewinn des Unternehmers"<164> begriff, und damit dokumentierte, wie klar die ArbeiterInnen die Marktmechanismen durchschauten und sie offensiv für sich zu nutzen wußten und zwar durchaus gegen die immer wieder beschworene Tatsache von der Abschaffung der Klassengegensätze und Klassenkämpfe.

VIII. Schlußbetrachtung.

Es war der "terroristische Rahmen der nationalsozialistischen Wirtschafts- und Sozialpolitik"<165>, der die Arbeiter fast zum völligen Verzicht auf die "gewohnten Instrumente der Klassenauseinandersetzung wie öffentliche Demonstration, Agitation in Presse und in Versammlungen"<166> zwang. Die ArbeiterInnen waren in den Anfangsjahren des Regimes noch durch die Auswirkungen der Krise, der Zerschlagung von Parteien und Gewerkschaften und dem Terror gegen politisch aktiv arbeitende ArbeiterInnen klar in die Defensive gedrängt. Durch die gesetzlichen Maßnahmen wie das "Gesetz über Betriebsvertretungen und über wirtschaftliche Vereinigungen" und das "Gesetz über die Treuhänder der Arbeit", 1934 im "AOG" zusammengefaßt und verstärkt, wurde der offen repressiv-staatsterroristische Charakter der bisherigen Maßnahmen in einen formalrechtlichen Rahmen gegossen, der wie eine Verfassung aussah:

[...], denn die neue Gesetzgebung war nicht einfach ein Akt flagranter Usurpation und dem Anschein nach auch nicht ein Rezept für Chaos und fortgesetzten Terror - sie stand für Ordnung, die Ordnung der Unternehmer und der Staatsdiener. (Mason, Bändigung; S. 49)

Die ArbeiterInnen waren jedoch keinesfalls bereit, diese Ordnung zu akzeptieren. Vor dem Hintergrund der sich auch für sie verändernden ökonomischen Lage, insbesondere der Vollbeschäftigung, begannen sie Forderungen zu stellen. Auch wenn es ihnen nicht gelang, daß Regime ernstlich herauszufordern, so hielten sie es durch ihre Kämpfe auf Trab.

Spätestens 1936 wurde den Behörden die drohende Sprengkraft, die in diesen Arbeitskämpfen lag und die ja nach Einschätzung der Treuhänder der Arbeit "zu einer ernstlichen Bedrohung der großen staatspolitischen Aufgaben"<167> geführt hatten, bewußt und führte zu relativ detailliert ausgearbeiteten Plänen zur Eindämmung und Bekämpfung dieser Kämpfe, wie sie u.a. durch die Dokumente des Informationsdienstes der DAF belegt sind. Vor diesem Hintergrund erscheint es nur naheliegend, daß sich der Arbeitskampf völlig auf den Betrieb konzentrierte. Hier, in der Produktion, im Betrieb, lag von je her die Stärke der ArbeiterInnen. Sie waren es, die letzendlich alles im Gang halten mußten und die über die unterschiedlichsten Mittel zur Arbeit in den Betrieben, in der Produktion gebracht, wenn nicht gar gezwungen werden mußten. Und hier, "in der Produktion, scheiterte das Regime eindeutig in seinen Bemühungen, die Lohnabhängigen zu begeisterter Kooperation zu mobilisieren"<168>.

Die Zentrierung vornehmlich wirtschaftlicher Forderungen auf den Betrieb, die Organisiserung der Lohnkämpfe vor Ort, in der Produktion, brachte solidarische und kollektive Aktionen vielfältigster Art hervor: schlechte und langsame Arbeit, Unterdrucksetzen von übereifrigen Kollegen, Stretigkeiten mit Vorgesetzten, Instrumentalisieren von Versammlungen und Veranstaltungen, achtloses Arbeiten, das zu Maschinenschäden führt, vorgetäuschte Krankmeldungen, Wechseln des Arbeitsplatzes zur Lohn- und Arbeitsverbesserung, Fernbleiben von der Arbeit nach Zahltagen usw. Am Ende dieser Reihung stand der Streik, der sich am frühesten in der Baubranche regte und hier auch am heftigsten und längsten ausgetragen wurde. Der Produktionsrückgang beispielsweise betrug in der Zeit von 1935-1938 bei manchen Baufirmen 9%-60% und wurde 1938 mit einem nationalen Tiefstand von 20% beziffert. Den ArbeiterInnen in der Industrie gelang es schneller, die Lage für sich zu entscheiden:

Daß die Konflikte in der Industrie nicht schwerer und zahlreicher waren, lag zum Teil daran, daß die Arbeitgeber dem Druck von unten zunehmend nachgaben. Die Lohnsteigerungen in den letzten Jahren vor Kriegsbeginn waren beträchtlich - sie betrugen im Durchschnitt 17%. [...] In dem großen immer schneller expandierenden Rüstungssektor sahen sich die Arbeitgeber gezwungen, Löhne und Arbeitsbedingungen von sich aus zu verbessern; sie sahen sich ferner gezwungen, diesen Zusammenhang offen darzulegen. Durch die Abwerbung von Arbeitern aus anderen Betrieben machten sie selbst die neue Kräftekonstellation auf dem Arbeitsmarkt deutlich. (Mason, Arbeiteropposition; S. 301)

Es gelang den ArbeiterInnen jedoch in allen von Arbeitskämpfen und Streiks betroffenen Sektoren, ein kollektives Handeln zu wahren bzw. wieder aufzubauen. Dabei organisierten sie ihre Kämpfe autonom, entwickelten neue Taktiken und Methoden, nutzten neue Mittel zur Durchsetzung ihrer Forderungen oder orientierten sich an Plänen der verbotenen Parteien und Gewerkschaften. Die Aktionen hatten eine "Zwischenstellung zwischen Spontanität und Planung"<169>. Auch wenn sie "zu ihrer Vorbereitung keiner festen Organisation" bedurften, "waren sie ohne Absprache auf Betriebs- oder Abteilungsebene undurchführbar"<170>.

Der Klassenkampf im NS verließ die bisherige Ebene der öffentlichen Austragung. Er mußte auf spektakuläre öffentliche Protestformen wie Demonstrationen und Streikposten vor den Fabriktoren verzichten. Er verzichtete jedoch nicht auf"Eigensinn", Selbstbestimmtheit und Kollektivität im Vorgehen:

Es war insgesamt eine neue Form des Klassenkampfes; ein diffuser, fast stummer Konflikt, ohne die Spielregeln und Kanäle für die Austragung von Konflikten und ohne die konkreten Teilziele, welche die Existenz unabhängiger Klassenorganisationen verbürgt, ein unregulierter und tendenziell endloser Grabenkrieg an einer langen, schlecht definierten Front, an der die Arbeiterklasse mit den wenigen Waffen kämpfte, die ihr noch verblieben waren. (Mason, Arbeiteropposition; S. 310)

IX. Quellen- und Literaturverzeichnis.

Quellen.

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Kachulle, Doris: "Arbeitsniederlegungen in Betrieben". Ein Bericht des DAF-Geheimdienstes über eine Streikbewegung im Jahre 1936; in: 1999 4/91; S. 85-109 Klein, Thomas: Die Lageberichte der geheimen Staatspolizei über die Provinz Hessen-Nassau. 1933-1936, Bde. I, A, B, II, Köln 1986

Mason, Timothy W.: Arbeiterklasse und Volksgemeinschaft, Opladen 1975

Mlynek, Klaus: Gestapo Hannover meldet ..., Hildesheim 1986

Pikarski, Margot; Warning, Elke: Gestapo-Berichte über den antifaschistischen Widerstandskampf der KPD. 1933-1939, Berlin 1989

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Berger, Thomas: Lebenssituationen unter der Herrschaft des Nationalsozialismus, Hannover 1981

Bracher, Karl Dietrich: Die Deutsche Diktatur. Entstehung, Struktur und Folgen des Nationalsozialismus, Köln 1976

Broszat, Martin: Der Staat Hitlers, München 1978

Czichon, Eberhard: Der Primat der Industrie im Kartell der nationalsozialistichen Macht, in: Das Argument 8 1968; S. 168-192

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Peukert, Detlev: Alltag unterm Nationalsozialismus, Berlin 1979/80

Peukert, Detlev: Der deutsche Arbeiterwiderstand gegen das Dritte Reich, Berlin 1990

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Siegel, Tilla: Die gekaufte Arbeiterklasse? - Lohnpolitik im nationalsozialistischen Deutschland, in: Gew. Mh. 35 1984; S. 533-545

Siegel, Tilla: Lohnpolitik im nationalsozialistischen Deutschland, in: Sachse, Carola et al.: Angst, Belohnung, Zucht und Ordnung. Herrschaftsmechanismen im Nationalsozialismus, Opladen 1982; S. 54-139

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Spohn, Wolfgang: Betriebsgemeinschaft und innerbetriebliche Herrschaft, in: Sachse, Carola et al.: Angst, Belohnung, Zucht und Ordnung. Herrschaftsmechanismen im Nationalsozialismus, Opladen 1982; S. 140-208 Voges, Michael: Klassenkampf in der "Betriebsgemeinschaft", in: Gew. Mh. 35 1984; S. 555-565

Voges, Michael: Klassenkampf in der Betriebsgemeinschaft. Die "Deutschland-Berichhte" der Sopade (1934-1940) als Quelle zum Widerstand der Industriearbeiter im Dritten Reich, in: AfS 21 1981; S. 329-383

1. vgl. Mlynek, Klaus: Gestapo Hannover meldet ..., Hildesheim 1986; im folgenden: Mlynek, Gestapo Hannover.

2. vgl. Pikarski, Margot; Warning, Elke: Gestapo-Berichte über den antifaschistischen Widerstandskampf der KPD. 1933-1945, Berlin 1989; S. 113 f.; im folgenden: Pikarski, Gestapo-Berichte. 3. nach Mason, Timothy W.: Arbeiterklasse und Volksgemeinschaft, Opladen 1975; S. 10.

4. vgl hierzu im einzelnen: Lüdtke, Alf: Eigen-Sinn. Fabrikalltag, Arbeitererfahrungen und Politik vom Kaiserreich bis in den Faschismus. Ergebnisse, Hamburg 1993; S. 9-23, 221-283.

5. Kachulle, Doris: "Arbeitsniederlegungen in Betrieben". Ein Bericht des DAF-Geheimdienstes über eine Streikbewegung im Jahre 1936, in: 1999 4/91; S. 85-109; hier: S. 86; im folgenden: Kachulle, DAF-Info. 6. Windschuh, Josef: Die Stimme der Wirtschaft, in: DAZ vom 15.3.1936; zit. nach: Kachulle, Arbeitsniederlegungen; S.: 86

7. ebd.

8. vgl hierzu: Behnken, Klaus (Hrsg.): Deutschlandberichte der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SOPADE) 1934-1940, Nördlingen 1980; im folgenden: Behnken, Sopade, Jhg/Monat-Jahr.

9. vgl: Mason, Arbeiterklasse. Die überarbeitete Einleitung dieser Quellensammlung veröffentlichte Mason unter dem Titel: Sozialpolitik im Dritten Reich. Arbeiterklasse und Volksgemeinschaft, Opladen 1977; im folgenden: Mason, Sozialpolitik.

10. vgl. Mason, Tim: Arbeiter ohne Gewerkschaften. Massenwiderstand im NS-Deutschland und im faschistischen Italien, in: Journal für Geschichte 5 1983; S. 28-36; zur Kritik an diesem Aufsatz und am vergleichenden Ansatz s. Morsch, Günter: Arbeit und Brot, Opladen 1992; S. 459 f. In zwei weiteren Aufsätzen von Mason werden Streiks zwar erwähnt und ihnen auch eine gewisse Zentralität in der Auseinandersetzung mit dem NS eingeräumt, sie werden aber nicht zentral behandelt. vgl.: Mason Tim: Arbeiteropposition im nationalsozialistischen Deutschland, in: Peukert, Detlev; Reulecke, Jürgen (Hrsg.): Die Reihen fast geschlossen, Wuppertal 1981; S. 293-315; im folgenden: Mason, Arbeiteropposit

ion und ders.: Die Bändigung der Arbeiterklasse im nationalsozialistischen Deutschland. Eine Einleitung, in: Sachse, Carola et al.: Angst, Belohnung, Zucht und Ordnung. Herrschaftsmechanismen im Nationalsozialismus, Opladen 1982; S. 11-54; im folgenden: Mason, Bändigung.

11. vgl. u.a. Frei, Norbert: Der Führerstaat, Nationalsozialistische Herrschaft 1933-1945, München 1989; S. 60-70 und 86-100; Siegel, Tilla: Lohnpolitik im nationalsozialistischen Deutschland, in: Sachse wie Anm. 10; S. 54-140; Spohn, Wolfgang: Betriebsgemeinschaft und innerbetriebliche Herrschaft, in: ebd.; S. 140-209; Fischer-Defoy, Christine:

Arbeiterwiderstand in der Provinz 1933-1945, Berlin 1982; DGB-Bildungswerk et al.: Hessische Gewerkschafter im Widerstand 1933-1945, Gießen 1984; im folgenden: DGB-Bildungswerk. Zur Literatur vor Mason u.a.: Bracher, Karl Dietrich: Die Deutsche Diktatur. Entstehung, Struktur, Folgen des Nationalsozialismus, Köln 1966; Broszat, Martin: Der Staat Hitlers. Grundlegung und Entwicklung seiner inneren Verfassung, München 1969/78

12. Morsch, Günter: Streik im "Dritten Reich", in: VfZ 36 1988; S. 649-687; im folgenden: Morsch, Streik. Desweiteren vom selben Autor erschienen: ders.: Streiks und Arbeitsniederlegungen im Deutschen Reich 1936 und 1937, in: Spode, Hasso et. al.: Statistik der Streiks und Aussperrungen in Deutschland. Deutsches Reich 1936/37, Westzonen und Berlin 1945-48, Bundesrepublik Deutschland 1949-80, St. Katharinen 1992; S. 3-89; im folgenden: Morsch, Streiks; und ders.: Arbeit und Brot, Opladen 1992

13. vgl. Morsch, Arbeit und Brot. Darüber hinaus stellt die Arbeit von Morsch in dem Sammelband von Spode et al. vgl. Anm. 12 trotz anderer Verlautbarungen Morschs nichts anderes als eine veränderte Fassung des Aufsatzes von 1982 dar. Die Von Morsch wiederholt versprochene "detaillierte" Behandlung der im 82er Aufsatz genannten Quellen, ist hier ebenfalls nicht durchgeführt worden und steht somit noch weiterhin aus. Zur Kritik an allen drei Arbeiten von Morsch vgl. S. 27 Anm. 140 dieser Arbeit.

14. vgl. Kachulle, DAF-Info; S.: 90 f.

15. Brauweiler, Heinz: Sozialverwaltung, Hamburg 1936; S. 80 f.; zit. nach: Roth, Hermann: Die Nationalsozialistische Betriebszellen-Organisation; in: Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte, 1/1978; S. 49 ff.; hier S. 55

16. In den letzten Tagen haben verschiedentlich Belegschaften eigenmächtige Eingriffe in die Betriebsführungen vorgenommen, die teilweise zur Stillegung der betroffenen Betriebe führten. aus: Kali Archiv AV,AR, Nr. 26, Rundschr. C 29 v. 17. 5. 1933; zit. nach: Roth a. a. O.; S. 57

17. vgl. ebd.

18. vgl. Mai, Gunther: Die Nationalsozialistische Betriebszellen-Organisation. Zum Verhältnis von Arbeiterschaft und Nationalsozialismus; in: VfZ 31/1983; S. 581 im folgenden: Mai, NSBO.

19. Auf die Krise des Sommers 1934 soll hier nur hingewiesen werden. Desweiteren wäre u.a. eine "streng vertrauliche Studie aus der Reichswehrführung über die DAF" vom November 1934 anzuführen, in der Befürchtungen über Generalstreiks und dergleichen unter Leitung der DAF geäußert werden. Abgedruckt in: Siegel, Tilla: Rationalisierung statt Klassenkampf. Zur Rolle der deutschen Arbeitsfront in der nationalsozialistischen Ordnung der Arbeit. Dokumententeil; in: Mommsen, Hans; Willems, Susanne (Hrsg.): Herrschaftsalltag im Dritten Reich. Studien und Texte, Düsseldorf 1989; S. 167 f. 20. vgl. Hitler, Adolf: Mein Kampf, München 1939; S. 677

21. Bons ordnet diese widersprüchlichen Positionen zum einen der prinzipiellen Trennung zwischen der "Kampfzeit" in der Weimarer Republik und der Zeit des NS-Staates zu - "Für die nationalsozialistische Gewerkschaft ist [...] der Streik ein Mittel, das nur so lange angewendet werden darf und wohl auch muß, als nicht ein nationalsozialistischer völkischer Staat besteht [...]" - und zum anderen der grundsätzlich ablehnenden Haltung der "nationalsozialistischen Parteiideologen" dem klassenkämpferisch geführten Streik gegenüber zu. vgl. Bons, Joachim: "Nationaler Sozialismus" und Arbeiterfrage, Diss. Göttingen 1993; S. 318, 320 Anm. 300 und 321 Anm. 301

22. "Der Angriff", 17. 10. 1927; zit. nach Bons a. a. O.; S. 318

23. Bons hebt hier noch auf die von den Nationalsozialisten gemachte Unterscheidung zwischen wirtschaftlichen und politischen Streiks ab. vgl. Bons a. a. O.; S. 324

24. vgl. Bons a. a. O.; S. 326/27

25. Roth a. a. O.; S. 54

26. vgl. Mason, Sozialpolitik; S. 72

27. Mai NSBO; S. 585. Er verweißt in diesem Zusammenahng auch darauf, daß die Position Muchows, Streik als legitime Waffe der Arbeiter im Rahmen des "liberal-kapitalistischen-Systems" zu verstehen, durchaus ernstgemeint gewesen sei und nicht als reine Propaganda abzutun sei. vgl. ebd.

28. Bons a. a. O.; S. 327f. 29. ebd.

30. Bons a. a. O.; S. 330. Mai weiß in diesem Zusammenhang ebenfalls zu berichten, daß "die Reichsleitung der NSBO schließlich im Sommer 1932 allen NSBO-Dienststellen und Einzelmitgleidern untersagte, sich mit sozialpolitischen Eingaben direkt an die NSDAP-Fraktionen in den Landtagen zu wenden. Dies beinhalte nicht nur den Versuch, die Diskussion zu kontrollieren, sondern bezog sich gleichermaßen auf Umfang und Inhalt dieser Eingaben." s. Mai, Gunther: Die nationalsozialistische Betriebszellen-Organisation, in: Schönhoven, Klaus; Matthias, Erich (Hrsg.): Solidarität und Menschenwürde, Bonn 1984; S. 279; im folgenden: Mai, NSBO 2.

31. Entscheidend hervorzuheben ist hier, daß die Einschätzung Schumanns, "die nationalsozialistische Streikbeteiligung [machte] auch auf die Arbeiterschaft selbst keinen Eindruck", sondern stieß nur "eine[m] erheblichen Teil der NS-Wähler aus dem Mittelstand vor den Kopf", nicht völlig stimmig ist. Auch wenn die Ergebnisse der Novemberwahlen 1932 den zweiten Teil der Schuhmannschen Einschätzung unterstreichen, so unterschätzt er doch die Wirkung der NSBO-Aktivitäten und den Effekt, den der stark inaktive bzw. extrem vermittelnde Kurs der freien Gewerkschaften in der Endphase der Weimarer Republik, zeitigte. vgl. Schumann a. a. O.; S. 40 und Mai NSBO 2; S. 277 mit ähnlicher Argumentation, ebenso Bons; S. 360 aber auch weiter erklärend, was die Arbeitslosenpolitik angeht: Kahrs, Horst: "Beschäftigung zum Wohle der Allgemeinheit" und "Abwendung weiteren Müßiggangs". Arbeitsbeschaffungspolitik in der Weltwirtschaftskrise der dreißiger Jahre.; in: Siesta 19/1993; S. 9

32. vgl. Schumann a. a. O.; S. , Mai DAF; S. 214 f. und NSBO; S. 607-611 aber auch Mason AOG; S. 346: "Nach der Zerschlagung der Gewerkschaften entwickelte sich die NSBO und DAF sehr rasch zu einer rabiaten populistischen Bewegung, die sich jeder Kontrolle zu entziehen drohte, Streiks entfesselte, Lohnforderungen mit Brachialgewalt durchzusetzen suchte und angesehene Unternehmer beleidigte oder mit politischer Verfolgung bedrohte."; so läßt sich überdies noch im November 1934 aus einer Studie der Leitungsgremien der Reichswehr über die DAF die Angst vor einem durch die DAF organisierten Streik entnehmen: "[...], ist ein Streik auch heute noch genauso möglich wie früher. Ein solcher S

treik der in der Arbeitsfront zusammengeballten Menschenmassen würde verheerende Folgen nach sich ziehen. [...]" zit. nach: Siegel, Tilla: Ratinalisierung statt Klassenkampf. Zur Rolle der Deutschen Arbeitsfront in der nationalsozialistischen Ordnung der Arbeit, Dokumententeil; in: Mommsen, Hans; Willems, Susanne (Hrsg.): Herrschaftsalltag im Dri

tten Reich. Studien und Texte, Düsseldorf 1988; S. 167f.

33. RGB 1934 I, Nr. 7; S. 45-56, im folgenden: "AOG"

34. Broszat, Martin: Der Staat Hitlers, München 19787; S. 196. Zum "AOG", seiner Entstehung usw. nach wie vor zentral: Mason, Timothy W.: Zur Entstehung des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit, vom 20. Januar 1934: ..., in: Mommsen, Hans; Weisbrod, Bernd (Hrsg.): Industrielles System und politische Entwicklung in der Weimarer Republik, Bd. 1, Düsseldorf 1977 (Nachdr.) im folgenden: Mason, AOG; darüber hinaus zur innerbetrieblichen Umsetzung und Auswirkung: Spohn, Wolfgang: Betriebsgemeinschaft und innerbetriebliche Herrschaft, in: Sachse, wie Anm. 10; S. 140-209; aber auch in Teilen: Morsch, Streik; ders, Arbeit und Brot und ders, Streiks und Hachtmann, Rüdiger: Die Krise der na

tionalsozialistischen Arbeitsverfassung, in: Kritische Justiz 17/84; S. 281-299

35. im folgenden "GBwV" und "GTrA"

36. RGB 1933 I, Nr. 31; S. 161

37. ebd.

38. RGB 1933 I, Nr. 52; S. 285

39. ebd., § 2 Abs. 1

40. ebd., § 2 Abs. 2

41. "AOG" 7. Abschnitt §65; S. 53

42. zu den Begriffen s. "AOG" § 1; S. 45

43. ebd.

44. "AOG" § 2 Abs. 1: "Der Führer des Betriebes entscheidet der Gefolgschaft gegenüber in allen betrieblichen Angelegenheiten, soweit sie durch dieses Gesetz geregelt werden."; S. 45 45. AOG

46. vgl. "AOG" §§ 5-12; S. 45 f.

47. "AOG" § 6 Abs. 1 und 2; S. 45

48. Mason, AOG; S. 327

49. vgl. Mason, AOG; S. 330

50. ebd.; S. 331

51. vgl. ebd.; S. 330

52. vgl. Roth, Karl Heinz: Das Arbeitswissenschaftliche Institut der Deutschen Arbeitsfront. Methodenfragen und Forschungsprobleme, (MS) Diss. Hamburg/Dannenberg 1991; S. 211 ff. zukünftig: Roth, AWI 53. vgl. ebd.

54. vgl. die Darstellung dazu bei Mason, Timothy W.: Sozialpolitik im Dritten Reich. Arbeiterklasse und Volksgemeinschaft, Opladen 1977; S. 15-42

55. vgl. Morsch, Streik; S. 670 f.

56. zit. nach: Morsch, Streik; S. 668 57. Zitat frei nach Otto v. Bismarck 58. Morsch, Streik; S. 667

59. Mason, AOG; S. 331

60. Zum Problem der scharfen Diffenerenzierung der Arbeitslosen und auch der Problematik der "Quasi-Erwerbslosigkeit" vgl.: Hachtmann, Rüdiger: Arbeitsmarkt und Arbeitszeit in der deutschen Industrie 1929 bis 1939, in: AfS 27 1987; S. 177-229; hier auch weitere Literatur und Statistiken zu diesen Problembereichen; im folgenden: Hachtmann, Arbeitsmarkt und Minssen, Heiner; Sauerkorn, Werner: Der Massenarbeiter und das Kapital. Zur Diskussion um die Innendifferenzierung der Arbeiterklasse, in: Gesellschaft. Beiträge zur Marxschen Theorie 10, Frankfurt a. M. 1977; S. 141-187 61. vgl. ebd.; S. 177 f. u. 180

62. Wegen der recht erschöpfenden Behandlung dieses Themas in der Literatur nur einige Titel: Mason, Sozialpolitik; insb. S. 42-124; Broszat, Der Staat Hitlers; S. 173-218; Frei, Der Führerstaat; S. 85-100; Siegel, Lohnpolitik; S. 54-68; einen Großteil der gesamten Probleme differenziert reflektierend und weiterführend insbes.: Herbert, Ulrich: Arbeiterschaft im "Dritten Reich". Zwischenbilanz und offene Fragen, in: GG 15 1989; S. 320-360. Zum Problem der Auseinandersetzung innerhalb der KPD mit der Krise jenseits der von Herbert angesprochenen Punkte: Neusüß, Christel: Produktivkraftentwicklung, Arbeiterbewegung und Schranken sozialer Emanzipation, in: Prokla 31 1978; S. 75-113. Zu

den Auswirkungen der Arbeitslosigkeit auf die ArbeiterInnen: Huber-Koller, Rose-Marie: Die kommunistische Erwerbslosenbewegung in der Endphase der Weimarer Republik, in: Gesellschaft. Beiträge zur Marxschen Theorie 10, Frankfurt a. M. 1977; S. 89-141 Zum Problem der Notverordnungen und der Stellung der SPD ihnen gegenüber: Kahrs, Horst a. a. O.;

S. 7-10

63. siehe hier insbes. Mason, AOG; S. 332-343; ders, Sozialpolitik; S. 99-124

64. Siegel, Lohnpolitik; 136 ff.

65. zit nach: Hachtmann, Arbeitsmarkt; S. 177 zum Komplex Arbeiter und Propaganda vgl.: Voges, Michael: Klassenkampf in der Betriebsgemeinschaft. Die "Deutschland-Berichte" der SOPADE (1934-1940) als Quelle zum Widerstand der Industriearbeiter im Dritten Reich, in: AfS 21 1981; S. 329-383, hier S. 359-365, im folgenden: Voges, Klassenkampf.

66. vgl. zu diesem Problem die unter Anm. 62 zitierte Literatur.

67. Die Kampagne gegen das "Doppelverdienertum" verdrängte ca. 25.000 Frauen von Arbeitsplätzen, das Ehestandsdarlehen wirkte zumeist nur bei jüngeren Frauen. Der Anteil der Frauen an der GesamtarbeitnehmerInnenschaft geht bis 1936 zurück, da in erster Linie erstmal nur die klassischen Männerberufe vom Aufschwung profitieren. Jedoch steigt der Frauenanteil in manchen Bereichen der Konsumgüter- und Genußmittelindustrie sogar an. vgl. Hachtmann, Arbeitsmarkt; S. 199 ff. Dabei erhöhte sich jedoch die Zahl der beschäftigten IndustriearbeiterInnen von 1933 bis 1936 um 344.000 (28,5%) von 1.205.000 auf 1.549.000; jedoch vergrößerte sich der Anteil der Männer an der Industriearbeiters

chaft um 30,9% und der der Frauen nur um 16,8%. vgl. ebd.

68. vgl. u.a. zu diesen Punkten: Hachtmann, Arbeitsmarkt; Mason, Sozialpolitik; ders.: Zur Lage der Frauen in Deutschland 1930 bis 1940, in: Gesellschaft. Beiträge zur Marxschen Theorie 6, Frankfurt a. M. 1976 69. vgl. Frei, Führerstaat; S. 87 ff.

70. vgl. Hachtmann, Arbeitsmarkt; S. 179 f.

71. vgl. ebd.

72. vgl. ebd; S. 185 f.

73. vgl. ebd. Der traditionelle Mittelstand wurde in dieser Phase extrem aufgeschwämmt. Zu diesem Problem und der NS-Mittelstandspolitik s. Saldern, Adelheid v.: Mittelstand im Dritten Reich, Frankfurt a. M. 1979; Winkler, H. A.: Der entbehrliche Stand. Zur Mittelstandspolitik im "Dritten Reich", in AfS 17 1977; S. 1-40 und die Kontroverse der beiden in GG 12 1986; S. 235-243 und 548-557.

74. vgl. Hachtmann, Arbeitsmarkt; S. 201 ff. 75. vgl. ebd.; S. 187 ff.

76. vgl. ebd.; 187 ff.

77. so spricht Hachtmann von der "traumatischen Erfahrung der Massenarbeitslosigkeit" und dem "Schock, den Krise und Massenarbeitslosigkeit auslösten, das Gefühl, als hilfsloses Objekt scheinbar übermächtigen ökonomischen Verhältnissen ausgeliefert zu sein, [...]" vgl. ebd.; S. 223 f.

78. vgl. die unter Anm. 60 genannte Literatur aber auch die Diskussion zwischen Mason, T.: Der Primat der Politik - Politik und Wirtschaft im Nationalsozialismus, in: Das Argument 8 1966; S. 473-494, ders.: Primat der Industrie? - Eine Erwiderung, in: Das Argument 10 1968; S. 192-209, Czichon, E.: Der Primat der Industrie im Kartell der Nationalsozialistischen Macht, in: ebd.; S. 168-192, Eichholz, D und Gossweiler, K.: Noch einmal: Politik und Wirtschaft 1933-1945, in: ebd.; S. 210-227. Schon hier gelang es Mason, die klare Differenzierung zugunsten anfänglich der Schwerindustrie und ab 1936 zugunsten der chemischen- und der Elektroindustrie herauszuarbeiten.

79. vgl. Hachtmann, Arbeitsmarkt; S. 195

80. RGB, 1934 I, Nr. 7; S. 49; § 27,1

81. vgl. u.a. Siegel, Lohnpolitik; S. 83-125 und Roth, AWI; S. 207-248

82. Zahlen vgl. Hachtmann, Rüdiger: Lebenshaltungskosten und Reallöhne während des "Dritten Reiches", in: VSWG 75 1988; S. 32-73; hier S. 46; im folgenden: Hachtmann, Lebenshaltungskosten. 83. vgl. ebd.

84. vgl. ebd.; S. 34 ff.

85. vgl. ebd.

86. Die Invalidenversicherung ca. 2,6% des Bruttoeinkommens, seit 1934 mit einer erhöhten Beitragskasse für Einkommen über 36 RM, die Arbeitslosenversicherung mit 3,25% und die Krankenversicherung, die je nach Krankenkasse bei 3%-4% lag. vgl. ebd. 87. zit. nach ebd.; S. 39

88. vgl. ebd; S. 44

89. vgl ebd.; S. 50-55 und Mason, Sozialpolitik; S. 149 ff.

90. vgl. Hachtmann, Lebenshaltungskosten; S. 52

91. Der Rest verteilte sich wie folgt: 11% gingen für Abzüge wie Steuern etc. verloren, weitere 30% wurde für Miete, Heizung und Beleuchtung eingeplant, Bekleidung schlug mit 2% zu Buche und zur besonderen Verfügung standen ganze 73 Pfennige. Mason, Sozialpolitik; S. 165

92. vgl Hachtmann, Lebenshaltungskosten; S. 65 f.

93. vgl. ebd.

94. ebd.; S. 56

95. vgl. Hachtmann, Arbeitsmarkt; S. 209 ff.; Mason, Sozialpolitik; S. 147-173 96. vgl. Hachtmann, Arbeitsmarkt; S. 212 f.

97. ebd. Anders jedoch die Situation in der Verbrauchsgüterindustrie, in der immer noch ein Wechsel zwischen Kurzarbeit und Überstunden vorherrschend war. Hier wurde allerdings über eine gesetzliche Flexibilisierung der Arbeitszeit eingegriffen: "Durch die Vorschrift wird es dem freien Ermessen des Führers des Betriebes überlassen, die regelmäßige tägliche Arbeitszeit durch eine Verschiebung der Arbeitsstunden innerhalb der 96-Stunden Doppelwoche zu verteilen. [...] Der Führer des Betriebes soll auch Gelegenheit haben, einem unregelmäßigen oder nicht vorhersehbaren Arbeitsanfall oder Ausfall zu begegnen. Dies kann unter Umständen sogar dazu führen, daß zunächst als Überarbeit angesetzte und geleistete Arbeit nachträglich im Rahmen der Arbeitszeitverordnung ausgeglichen wird und dadurch ein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung nicht mehr besteht." ebd; S. 213 f.

98. ebd.; S. 227

99. ebd.

100. Behnken, Sopade 2/6-35; S. 655 f.

101. Hachtmann, Arbeitsmarkt; S. 223

102. vgl. hierzu: Hachtmann, Arbeitsmarkt; S. 192-218; Mason, Sozialpolitik; S. 147-173; ders., Bändigung; S. 13 f.; Frei Der Führer-Staat; S. 86-93; Siegel, Lohnpolitik; S. 68-77; dies.: Die gekaufte Arbeiterklasse? - Lohnpolitik im nationalsozialistischen Deutschland. in: Gew. Mh. 35/1984; S. 533-545; hier S. 538-542

103. Siegel, Lohnpolitik; S. 74; näheres zum Erfolg dieser Maßnahmen vgl. ebd.; S. 73-76

104. So war im Entwurf des zweiten Gesetzes zur Regelung des Arbeisteinsatzes vom 6. Oktober 1936 zu lesen: [...] Das entscheidende Mittel des "Wegengagierens" ist das Angebot übermäßig erhöhter Löhne. Die Lohnsteigerungen erfolgen so sprunghaft und planlos, daß sie nicht mehr als sozialpolitisch erwünscht angesehen werden können, [...] Das Ausmaß der Lohnsteigerungen ist beträchtlich. Es wird selbst das Dreifache der tariflichen Mindestlöhne gewährt; [...]" und etwas später: "[...]; lediglich die Auswüchse, die sich beim "Wegengagieren" der Facharbeiter gebildet haben, wären auszuschalten." Darüber hinaus sollte das Gesetz auch das Verbot von Chiffre-Anzeigen enthalten: "Die Anwerbung von Arbeitskräften durch Kennwort-(Chiffre-)Anzeigen ist besonders schwer zu kontrollieren und geeignet, die hier in Rede stehendenn Mißstände zu verstärken. Zur Unterstützung der Maßnahmen in Abschnitt I und II des Gesetzentwurfs erscheint daher ein Verbot der Kennwortanzeigen angebracht, [...]"Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Regelung des Arbeitseinsatzes mit Begründung und Durchführungsbestimmungen vom 6. Oktober 1936; in: Mason, Arbeiterklasse; S. 199 f. und 206 f.

105. Frei, Führerstaat; S. 90

106. zur Diskussion um die Einrichtung der "Göring-Behörde" und den Zeitpunkt des Kriegsbeginns: Mason, Sozialpolitik; S. 208-323; Herbst, Ludolf: Der Totale Krieg und die Ordnung der Wirtschaft, Stuttgart 1982; 107. Mlynek, Gestapo Hannover; S. 389

108. ebd.; S. 418

109. Hachtmann, Arbeitsmarkt; S. 223 f.

110. Pikarski, Gestapo-Berichte; S. 110 111. Mason, Arbeiteropposition; S. 297 112. ebd.

113. Pikarski, Gestapo-Berichte; S. 113 f. 114. ebd.; S. 130

115. vgl. Mason, Sozialpolitik; S. 147-173 116. Behnken, Sopade 2/7-35; S. 787 f.

117. ebd. 2/9-35; S. 1065 118. Mason, Bändigung; S. 46

119. ders., Arbeiteropposition; S. 298

120. ebd.

121. vgl. DGB-Bildungswerk Hessen et al.: Hessische Gewerkschafter im Widerstand 1933-1945, Gießen 1984; S. 156, im folgenden: DGB-Bildungswerk.

122. vgl. ebd.; S. 157 und Martin, Bernd: Friedens-Planungen der multinationalen Großindustrie (1932-1940) als politische Krisenstrategie, in GG 2 1976; S. 66-88, hier S. 84. Erst ein Jahr nach der deutschen Kriegserklärung an die USA ernannte die Reichsregierung einen Administrator, dem jedoch das Antasten des Opel-Direktoriums untersagt war.

123. vgl. DGB-Bildungswerk; S. 157

124. vgl. Martin a. a. O.; S. 83. Darüber hinaus wurden hier über 50% der Bombertriebwerke für die Ju 88 gefertigt und der Großteil der Turbinen für die Me 262, 954 Stück, ebenso. ebd.; S. 83 f.

125. vgl. ebd.; S. 83

126. vgl. DGB-Bildungswerk; S. 156 f. So lassen sich schon ab 1933 illegale Widerstandsgruppen im Opelwerk nachweisen, das u.a. über eine starke KJVD-Gruppe verfügte. vgl. ebd.

127. Behnken, Sopade 2/9-36; S. 1077 f.

128. vgl. ebd.

129. vgl. ebd.

130. vgl. DGB-Bildungswerk; S. 157

131. vgl. Bericht der Gendarmerie Postenbereich Flörsheim a. M. an die Gendarmerie Frankfurt Höchst, zit. nach: Siegel, Rationalisierung, Dokumententeil; S. 171 f. 132. vgl. Fritz Wagner. Der Streik bei Opel im Jahre 1936. Ein Interview, in: DGB-Bildungswerk; S. 164 f.

133. vgl. Morsch, Streik; S. 675 und Bericht der Gendarmerie wie Anm. 129; S. 171

134. vgl. Behnken, Sopade 3/10-36; S. 1171

135. vgl. Gendarmerie-Bericht wie Anm. 129 und Behneken, Sopade 3/10-36; S. 1171 und Fritz Wagner, in: DGB-Bildungswerk; S. 163 f.

136. Morsch, Streik; S. 675

137. ebd.

138. ebd. Interessant ist hier, daß Günter Morsch an keiner Stelle seiner Publikationen über Streiks im NS, bei denen der Opelarbeiter-Streik immer eine zentrale Stelle einnimmt, das Interview mit Fritz Wagner zitiert, das ganz andere Schlüsse zuläßt, als Morsch sie anbietet, indem er die Reaktionen von Gestapo und DAF als paranoid und überzogen darstellt. vgl. Morsch, Streik; S. 675, ebenso die anderen Publikationen wie in Anm. 12.

139. vgl. Pikrski, Gestapo-Berichte; S. 152

140. Amt Information der DAF: "Arbeitsniederlegungen in Betrieben", Folge I und Anlage 1. Wiener Library, 565 A; Abschrift; in: Kachulle, DAF-Info; S. 92. Wichtig und interessant ist hier ebenso wie beim Interview mit Fritz Wagner und der Betrachtung des Streiks in den " Deutschen Gewerkschafts Informationen", daß Günter Morsch bei der zentralen Bedeutung, die er in seinen Veröffentlichungen dem Opel-Arbeiter-Streik beimißt, auch dieses wichtige Dokument nicht zu Wort kommen läßt. Es grenzt geradezu an bewußte Vorenthaltung von Informationen bzw. eine herrschaftliche Verwaltung von Wissen, wenn Herr Morsch in seinen Aufsätzen immer wieder in den Anmerkungen erwähnt, daß Tim Mason ihm diese Dokumente "dankenswerterweise zur Auswertung überlassen" hat, er selbst es aber nicht für nötig erachtet, diese Dokumente "dankenswerterweise" einem breiten Publikum zugängig zu machen. Zur Morsch'schen Informationspolitik vgl.: Ders., Streik; S. 674, Anm. 104. Es wäre Morsch durch die genauere Auswertung des DAF-Dokuments auch möglich gewesen, zu mehr als nur einer rein "technischen" Darstellung des Ablaufs der zukünftigen Streikbekämpfung zu kommen. So zeigen die Teile A und B des Dokuments, wie verbreitet und erfolgreich die Taktiken bei der Durchführung der Streiks doch waren.

141. Kachulle, DAF-Info; S. 96

142. ebd.

143. ebd.

144. vgl. ebd.

145. vgl. ebd.; S. 97 f.

146. ebd.; S. 99

147. Fritz Wagner, in: DGB-Bildungswerk; S. 164

148. Kachulle, DAF-Info; S. 93

149. ebd.

150. vgl. Fritz Wagner, in: DGB-Bildungswerk; S. 164

151. vgl. Kachulle, DAF-Info; S. 94

152. ebd.

153. Fritz Wagner, in: DGB-Bildungswerk; S. 164

154. vgl. Deutsche Gewerkschafts-Informationen. Was lehrt der Streik bei Opel?, Juli/August 1936, in: DGB-Bildungswerk; S. 163, im folgenden: Gewerkschafts-Informationen.

155. vgl. Kachulle, DAF-Info; S. 85 und Morsch, Arbeit und Brot; S. 450 ff.

156. Den schnellsten und umfassendsten Aufschwung verzeichnete die Bauwirtschaft, Träger der wichtigsten Arbeitsbeschaffungsprojekte und zugleich wesentlicher Nutznießer der Aufrüstung (Autobahnen, Kasernen, Flugplätze, Rüstungsbetriebe usw.). So konnte sich die Zahl der Beschäftigten auf dem Sektor Bau/Steine/Erden zwischen 1932 und 1934 verdoppeln, und 1936 lag sie beträchtlich über dem Stand von 1929. Noch steiler war der Anstieg in der Bauindustrie selbst; hier hatte sich die Zahl der Beschäftigten zwischen 1932 und 1936 verfünffacht, damit überschritt sie den Stand von 1929 um mehr als 30%. Betrug der Rückgang der Arbeitslosigkeit vom Januar 1933 bis März 1936 im Gesamtdurchschnitt 68,5%, so erreichte er in der Bauindustrie 74,3% und in der Baustoffindustrie 77,6%. Mason, Arbeiterklasse; S. 57

157. Morsch, Arbeit und Brot; S. 450

158. vgl. Reichsarbeitsblatt I 1935; S. 303 f. und Morsch, Arbeit und Brot; S. 451

159. vgl. Mason, Sozialpolitik; S. 162 ff. und ders., Arbeiterklasse; S. 206 ff. 160. Mason, Arbeiterklasse; S. 207

161. ebd.; S. 226 f.

162. vgl. ebd.

163. Die geschilderten Mißstände haben sich zu einer ernstlichen Bedrohung der großen staatspolitischen Aufgaben entwickelt und müssen unbedingt abgestellt werden, um die planmäßige Durchführung des Wehrprogramms und des neuen Vierjahresplans einschließlich der landwirtschaftlichen Erzeugungsschlacht zu sichern. Denn es hat sich bereits er

geben, daß zahlreiche Bauvorhaben und sonstige Aufträge der Wehrmacht nicht fristgerecht durchgeführt werden können, [...] Entwurf eines zweiten Gesetzes etc.; in: Mason, Arbeiterklasse; S. 201

164. Mason, Arbeiterklasse; S. 371

165. Voges, Klassenkampf; S. 345

166. ebd.

167. Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Regelung des Arbeitseinsatzes mit Begründung und Durchführungsbestimmungen vom 6. Oktober 1936; zit. nach: Mason, Arbeiterklasse; S. 201 168. Mason, Bändigung; S. 46

169. Voges, Klassenkampf; S. 349 170. ebd.